Mann am Dornbirner Bahnhof gebissen

51-Jährige versuchte anschließend auch, die einschreitenden Polizeibeamten zu beißen.
Feldkirch Im Juli wurde die Polizei zu einer “Beißattacke” am Dornbirner Bahnhof gerufen. Doch es war kein Hund, der einen Mann am Unterarm ganz ordentlich verletzte, sondern eine Frau. Eine 51-jährige Rentnerin, die nicht bereit war, ihre Personalien bekannt zu geben. “Sie hat eigentlich nichts gesagt, außer ‚Ohne einen Anwalt sage ich gar nichts‘”, erinnert sich der 29-jährige Polizist, der damals Dienst hatte, bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Die Frau zeigte sich auch sonst äußerst unkooperativ, weshalb sie zur Identitätsfeststellung auf die Dienststelle verbracht wurde. Dabei versuchte sie, den anderen Beamten zweimal zu beißen. Einmal in den Handrücken, das zweite Mal in die Finger. “Sie hatte meinen Zeigefinger schon im Mund, ich konnte ihn im letzten Moment noch herausziehen”, so der Beamte.
In Fahrt
Der Prozess scheint die Angeklagte psychisch mitzunehmen. Obwohl sie höflich nach den Personalien gefragt wird, ist sie von Anfang an kurz angebunden, stellt unangemessene Gegenfragen und zeigt sich auch bei Gericht nicht besonders kooperativ.
Ihre zwei Vorstrafen wegen Körperverletzung und versuchten Diebstahls hat sie offenbar vergessen. Sie erklärt, warum: Ich hatte 2009 einen schweren Unfall, bei dem ich fast ums Leben gekommen wäre. Seitdem leide ich unter Manie. Ich bin deshalb in Pension, kann meinen Traumberuf nicht mehr ausüben und frage mich, was ich überhaupt noch soll. Ich habe schon öfter versucht, mir das Leben zu nehmen”, erzählt sie.
Läuft einfach davon
Richterin Kathrin Feuerle und Staatsanwältin Karin Dragosits sind daraufhin noch einfühlsamer bei der Befragung und bemühen sich, die Situation zu beruhigen. Doch bei der Frau scheint auch dieses Vorgehen nicht zu helfen. Sie wird wütend, rastet aus, nennt den Vorfall am Bahnhof eine “Lappalie”. Sie selbst habe ein blaues Auge davongetragen, behauptet sie.
Die Angeklagte unterbricht Anklägerin und Richterin permanent, ist ungeduldig, schlussendlich reißt ihr endgültig die Geduld. Sie steht auf, kommt wieder mit “Ohne Anwalt sage ich gar nichts mehr”, packt ihre Sachen zusammen und rennt davon. Verurteilt wird sie trotzdem. Die Strafe für den versuchten Widerstand und die versuchte schwere Körperverletzung: vier Monate bedingte Haftstrafe plus 800 Euro unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.