Nachbarin zweigte Bankomatkarte aus der Post ab

VN / 28.11.2025 • 10:15 Uhr
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eckertDie Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig und reumütig.

47-Jährige ging auf fremde Rechnung einkaufen und zu Mac Donald.

Feldkirch Die am Landesgericht Feldkirch Angeklagte hat sich falsch verhalten und damit einige Paragrafen des Strafgesetzbuches übertreten. Die Frau ist nicht zu beneiden: Seit mehreren Jahren kümmert sich die mehrfache Mutter um einen nahestehenden Menschen, der durch Krankheit von heute auf morgen zum Pflegefall wurde.

Früher hatte sie einen Job als Verkäuferin. Nun geht ihr die Fürsorge um den Erkrankten vor. Sie muss mit 1600 Euro AMS-Geld auskommen. Als sie im September dieses Jahres sah, dass die Nachbarin, die im selben Haus wohnt, eine Bankomatkarte mit der Post zugestellt bekam, konnte sie nicht widerstehen und fing die Karte ab. Das Geld war immer knapp, da schien dies zumindest ein kurzfristiger Ausweg zu sein.

1200 Euro Schaden

Die 47-Jährige behob mit der fremden Karte zunächst insgesamt 900 Euro und zahlte mit der Karte bei Lidl und Mac Donald. Auch die Arzneikosten für den Pflegefall wurden in der Apotheke auf fremde Rechnung beglichen. Insgesamt sammelten sich 1200 Euro an.

Irgendwann fragte die Nachbarin dann bei der Bank nach, wann denn ihre Bankomatkarte endlich käme. Da gab ihr die Bankangestellte die Auskunft, dass mit der Karte bereits mehrfach bezahlt und auch Geld abgehoben wurde. Die Videokamera beim Bankomaten und auch die Rezepte für die Medikamente führten zu der Täterin. Die Nachbarin wollte keine Anzeige erstatten, als sie erfuhr, wer hinter den Abbuchungen steckte. Die Ermittlungen waren aber bereits im Gange und sie konnte nichts mehr dagegen unternehmen.

“Längst verziehen”

Vor Gericht bereut die Angeklagte ihr Fehlverhalten und entschuldigt sich nochmals bei dem Betrugsopfer. Die Frauen, beide wohnen in einer kleinen Gemeinde, kennen sich gut und schätzen einander. Auch weiß das Opfer um die schwierige Situation, die 1200 Euro will sie deshalb nicht zurück, obwohl sie selbst auch keinen hoch dotierten Job hat. Die Frauen umarmen sich. „Ich habe ihr längst verziehen“, sagt die Geschädigte. Mit der Entschuldigung und dem reuigen Geständnis ist der sogenannte Tatausgleich erfüllt und die Sache erledigt. Das Gericht betont allerdings, dass dies eine einmalige Chance sei. Alle sind zufrieden, lediglich 50 Euro Gerichtskosten muss die Angeklagte bezahlen. Damit ist die Sache vom Tisch.