Millionen für alte Politikerpensionen in Vorarlberg

Die Kosten für die alten Pensionen von Politikern belaufen sich auch im Land auf 2,16 Millionen Euro pro Jahr.
Wien Stichtag ist eigentlich der 1. August 1997. Obwohl die alte Politikerpension vor fast 30 Jahren abgeschafft wurde, verursacht sie bei Bund und Ländern weiterhin erhebliche Kosten. Nach Recherchen des ORF belaufen sich diese Ausgaben noch immer auf mehr als 40 Millionen Euro jährlich. In Summe beziehen 462 Personen entsprechende Ruhebezüge. Dabei gibt es auch Bezieherinnen und Bezieher, die erst nach 1997 die nötigen Versicherungsjahre gesammelt haben.
Auch für Vorarlberg liegen detaillierte Zahlen vor. Aktuell erhalten dort 19 ehemalige Landtagsabgeordnete sowie zehn frühere Mitglieder der Landesregierung einen Ruhebezug. Im Vorjahr summierten sich diese Zahlungen auf rund 2,16 Millionen Euro. Davon entfielen 799.899 Euro auf ehemalige Landtagsabgeordnete und 1.358.992 Euro auf frühere Regierungsmitglieder.
Unter den Bezieherinnen und Beziehern finden sich bekannte Namen wie der frühere Vizekanzler Hubert Gorbach, der ehemalige Landeshauptmann Herbert Sausgruber und die frühere Ministerin Elisabeth Gehrer. Ebenso zählt Erich Schwärzler dazu.
Wer in Vorarlberg die alte Politikpension bezieht
Abgeordnete im Ruhestand: Helmut Batlogg, Otto Fend, Brigitte Flinspach, Jakob Franz Greber, Arnulf Häfele, Othmar Holzer, Bruno Hummer, Bertram Jäger, Heinrich Kofler, Walter Kornexl, Günter Lampert, Elmar Mayer, Gerald Nosko, Alwin Riedmann, Elfriede Salzgeber, Gottfried Schröckenfuchs, Kaspar Ignaz Simma, Peter Spannring, Manfred Vallaster
Regierungsmitglieder im Ruhestand: Hans Peter Bischof, Konrad Blank, Elisabeth Gehrer, Hubert Gorbach, Hans Dieter Grabher, Herbert Sausgruber, Erich Schwärzler, Siegmund Stemer, Anton Türtscher, Ernst Winder
Mitglieder der Landesregierung, die ihr Amt vor dem 4. Oktober 1994 angetreten haben, erwerben einen Anspruch auf monatliche Ruhebezüge, sofern sie mindestens fünf Jahre im Amt sind. Nach fünf Jahren beläuft sich der Ruhebezug auf 40 Prozent des letzten Bezuges und erhöht sich mit jedem weiteren Jahr um fünf Prozentpunkte, bis er 80 Prozent erreicht.
Hat ein Regierungsmitglied sowohl die Funktion des Landesstatthalters als auch jene eines Landesrates ausgeübt, ist für die Berechnung die höhere Funktion maßgeblich. Zeiten in der Bundesregierung werden dabei sowohl für den Anspruch als auch für die Höhe des Ruhebezuges angerechnet.
Für Mitglieder des Landtages, die diesem ebenfalls bereits vor dem 4. Oktober 1994 angehörten, besteht ein Anspruch auf Ruhebezüge, wenn die Gesamtdienstzeit zumindest zehn Jahre umfasst.
Anrechnungen und Optionen
Auf Bundesebene sorgt vor allem die Möglichkeit von Anrechnungen und Wahloptionen immer wieder für Diskussionen. Denn auch Personen, die ihre Pension erst lange nach der Abschaffung des alten Systems antraten, können noch davon profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass sie 1997 bereits politisch tätig waren und sich damals für den Verbleib im alten System entschieden. Fehlende Zeiten konnten auch später gesammelt werden. Laut ORF betrifft das sechs Personen, die zum Stichtag noch nicht über ausreichend Versicherungszeiten verfügten, diese aber in den Folgejahren nachholten. Zu den bekanntesten Beziehern zählt der ehemalige Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ), der im Februar 65 Jahre alt wurde und damit zu den jüngeren Personen gehört, die noch eine solche Pension erhalten.
Im Durchschnitt belaufen sich die Politikerpensionen ehemaliger Regierungsmitglieder laut ORF im Jahr 2024 auf 152.500 Euro, für ehemalige Nationalratsmitglieder auf 77.500 Euro.