Autoverkäufer biss Kundin in den Arm

Ob in Notwehr sowie die Verletzungsfolgen sind derzeit offen.
Feldkirch Mitte August trafen sich ein 41-jähriger Deutscher und eine 51-jährige Kaufinteressentin in Feldkirch auf einem Parkplatz. Der Mann hatte einen alten Wagen zu verkaufen, die Frau wollte ihn erwerben. Die beiden setzten einen Kaufvertrag auf, hundert Euro-Raten waren vereinbart, dann sollten die Autopapiere übergeben werden. Allerdings entwickelte sich zuvor ein heftiger Streit, bei dem die Frau verletzt wurde. „Aber weit nicht so schwer, wie sie behauptet“, so Martin Dörler, der Verteidiger des nun angeklagten Deutschen. Das Spital bestätigte fünf Tage Krankenstand, das Opfer spricht von vier Wochen. Nicht unwesentlich, denn bei diesem Zeitraum wäre es eine schwere Körperverletzung, die Strafe somit wesentlich höher.
Viel zu verlieren
Der Angeklagte gibt zu, die Frau gebissen zu haben. Allerdings nicht so heftig, dass dies vier Wochen Krankenstand nach sich ziehen hätte können. Außerdem sei er dermaßen von der Frau durch das offene Fenster bedrängt worden, dass er einfach nur wegwollte und sich keinen anderen Weg sah. Immer wieder habe sie hineingelangt, an ihm herumgezerrt und das Lenkrad blockiert. Für den Angeklagten geht es um viel, denn er hat ein Dutzend Vorstrafen. Eskaliert war der Streit deshalb, weil die Frau sich die Papiere für das Verkaufsobjekt schnappen wollte. Er wollte die Urkunden jedoch noch nicht herausrücken, weil noch einige Raten fehlten.
Krankheitsdauer fraglich
Auch Richterin Franziska Klammer räumt ein, dass es schwer nachzuvollziehen ist, dass zwei Bisse zunächst mit fünf Tagen, dann mit vier Wochen Krankenstand bewertet wurden. Das Opfer sieht 5000 Euro Schmerzengeld als gerechtfertigt an. Wie viel es bekommt, ist offen, denn Verteidiger Martin Dörler beantragt ein gerichtsmedizinisches Gutachten, dem schließt sich Staatsanwalt Manfred Melchhammer an.
Die Verletzte gibt zu, dass sie wegen einer Entzündung im anderen Arm bereits vor der Beißattacke im Krankenstand war. Der Hausarzt verlängerte den Krankenstand weitere vier Wochen. Wie schwer die Verletzungen durch die Bisse waren, ist relativ unklar. Als Zweites wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er eine gefälschte Zulassungsplakette an einem anderen Auto als dem verkauften anbrachte. Auch über diesen Punkt wird erst im zweiten Anlauf entschieden. Der Prozess wurde vertagt.