Haftstrafe für Handybetrüger

VN / 12.01.2026 • 15:43 Uhr
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eckertDer Angeklagte mit seinem Verteidiger Rechtsanwalt Edgar Veith

Serbe ergaunerte drei Jahre lang Geräte im Wert von fast 50.000 Euro.

Feldkirch Erst 2022 wurden der 36-jährige Serbe und dessen 49-jährige Freundin wegen fast derselben Vorgangsweise zu Haftstrafen verurteilt. Doch die beiden lernten nichts aus dieser Verurteilung, obwohl sie Bewährungsstrafen offen hatten. Er ist spiel- und cannabissüchtig, außerdem leidet er an einer Essstörung. Der 36-Jährige ist zudem arbeitsunfähig und hat nach eigenen Angaben zwischen zwanzig- und dreißigtausend Euro Schulden. Seine Ex-Freundin half ihm bei den krummen Touren. Auch sie ist im Privatkonkurs und hat zwei Vorstrafen. Was verwundert, ist, dass es dem Duo mit einem relativ einfachen Trick gelang, völlig unbehelligt fast drei Jahre lang Geräte bei mehreren Mobilfunkbetreibern zu ergaunern.

Fast 300 Angriffe

106 Angriffe mit einem Schaden von 30.000 Euro waren es bei einem großen Anbieter, 183 Angriffe bei einem zweiten. 13 Mal blieb es beim Versuch. In Summe hat der Serbe einen Schaden von knapp 50.000 Euro zu verantworten. Der Trick funktionierte so: Die Gauner gaben bei Abschluss des Handyvertrages falsche Daten, also falsche Namen ein. Dazu kombinierten sie IBAN-Codes von zwar existenten, aber völlig ahnungslosen Personen. Woher sie diese Daten hatten, bleibt offen. Als Empfängeradresse gaben die Betrüger ihre richtige Adresse an. Ansonsten wären sie ja nicht in den Genuss der gratis oder verbilligten Geräte gekommen. Die Handys verkauften sie weiter. Die Masche funktionierte drei Jahre lang. „Treibende Kraft war ich, ich habe die Zweitangeklagte dazu gedrängt. Ich war ihr gegenüber aggressiv, weil mich die Sucht dazu trieb“, sagt der U-Häftling bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch mit Tränen in den Augen.

Wieder Gefängnis

Edgar Veith, Verteidiger des Erstangeklagten, betont, dass sein Mann aufgrund seiner Sucht stark unter Druck stand. Diesen Umstand berücksichtigt Richterin Franziska Klammer, allerdings kommt sie nicht umhin, die beiden wieder zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen. Zusammen mit dem alten Strafrest ergeben sich für den Serben zwei Jahre und elf Monate. Für seine Komplizin, die untergeordnet tätig war, sind es zwölf Monate. Der Angeklagte wird zu einer Schadenswiedergutmachung in Höhe von 46.000 Euro verurteilt. Seine Komplizin muss 2000 Euro zurückbezahlen. Die Urteile sind rechtskräftig.