„Ich wollte nur kurz reden“ – Angeklagter weist Stalking-Vorwurf zurück

Ein Mann mit 23 Vorstrafen steht erneut wegen Stalking und Nötigung vor Gericht.
Feldkirch Der Angeklagte ist 73 Jahre alt, ledig und arbeitet als Kanalarbeiter. Laut Gericht hat er 23 Vorstrafen, allesamt wegen Nötigung und Körperverletzung. Zudem gibt er Schulden zwischen zehn- und 15.000 Euro an, entweder bei Banken oder bei der Bezirkshauptmannschaft. Vor Gericht betont er gleich zu Beginn: „In allen Punkten bin ich nicht schuldig.“
Ihm wird angelastet, einer Frau massive Drohungen ausgesprochen zu haben. Er soll angekündigt haben, dem neuen Freund des Opfers die Hoden abzuschneiden. Das Opfer müsse dabei zusehen. Falls sie das nicht tue, habe er gedroht, ihre gesamte Familie auszulöschen. Auf die Frage der Richterin Verena Wackerle, warum das Opfer so etwas behaupten sollte, sagt der Angeklagte lediglich: „Wir hatten öfters Streit.“
Weinfest als Wendepunkt
Zentraler Punkt der Verhandlung war das Weinfest in Tosters im Juli 2025. Der Angeklagte erklärt, er habe nicht gewusst, dass die Frau dort ist. Das Treffen sei reiner Zufall gewesen. Er habe sie lediglich gefragt, ob sie kurz reden können.
Das Opfer schildert die Situation völlig anders. Die Zeugin sagt aus, der Angeklagte sei stürmisch auf sie zugelaufen und habe sie aufgefordert, aufzustehen und mitzukommen. Später drückte er sie laut ihrer Aussage an eine Wand und forderte sie auf, ihn zu küssen. Sie habe das klar abgelehnt.
Der Angeklagte bestreitet das. Er habe sie nicht grob angefasst und nicht an die Wand gedrückt. Er räumt ein, sie habe den Kopf weggedreht, als er ihr ein Bussi geben wollte.
Vorwürfe des Stalkings
Ein weiterer Vorwurf betrifft nächtliche Fahrten zu einem Ferienhaus, in dem sich das Opfer mit ihrem neuen Freund aufgehalten haben soll. Der Angeklagte räumt ein, dort gewesen zu sein und durch ein Fenster geschaut zu haben. Fotos oder Videos habe er keine gemacht. Die Richterin hält ihm jedoch Bild- und Videomaterial vor, das zeigt, wie er nachts vor dem Fenster kniet und dabei ein Handy in der Hand hält.
Das Opfer erklärt zudem, der Angeklagte habe stets genau gewusst, wo sie sich aufhält, und habe private Nachrichten zwischen ihr und ihrem Freund wortgleich wiedergegeben. Zufällige Treffen habe es öfter gegeben, sagt sie. Er habe stets behauptet, gerade zufällig in der Gegend zu sein. Weil sie sich beobachtet fühlte, tauschte sie ihr Handy aus und suchte nach einem möglichen Tracker.
Auf die direkte Frage der Richterin, ob er sie gestalkt habe, antwortet der Angeklagte knapp mit Nein.
Chats und Zweifel
Das Opfer, Jahrgang 1975 und österreichische Staatsbürgerin, erscheint mit einer Begleitperson vom Gewaltschutzzentrum. Sie erklärt, sie habe ihm teils bewusst geschrieben, wo sie sich aufhält, damit er diese Orte meidet.
In den vorgelegten Chatverläufen geht es um Zuneigung und Vermissen. Die Richterin fragt kritisch nach, warum von Stalking die Rede sei, wenn gleichzeitig solche Nachrichten ausgetauscht werden. Das Opfer antwortet, ihr sei erst klar geworden, dass sich alles in eine falsche Richtung entwickelt, als der Angeklagte nachts beim Fenster stand und sie filmte. Am Ende steht auch eine zivilrechtliche Forderung im Raum: Das Opfer verlangt ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro.
Das Urteil
Das Gericht spricht den Angeklagten vom Vorwurf rund um das Weinfest in Tosters frei. Schuldsprüche ergehen wegen Stalkings im Zusammenhang mit dem nächtlichen Aufenthalt vor einem Fenster sowie wegen einer schweren Drohung.
Die Richterin warnt eindringlich vor weiteren Taten, andernfalls würden mehrere Widerrufe schlagend. Verhängt werden 8000 Euro Geldstrafe, zudem wird die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.