Jagdverpächter um viel Geld betrogen

VN / 20.01.2026 • 17:14 Uhr
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eckertDer Angeklagte bei der Schöffenverhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Pleite, und doch Verträge abgeschlossen: Vorarlberger vor Gericht wegen Betrugs verurteilt.

Feldkirch Im Jahr 2022 unterschrieb der heute 65-Jährige drei Jagdpachtverträge, noch dazu einen Pachtvertrag für eine Jagdhütte. Dabei war er stark verschuldet, zahlungsunfähig und hatte Exekutionen am Laufen. Warum er trotzdem unbedingt diese Jagdpachten wollte, kann oder will er bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch nicht näher erklären. Angefangen, so schildert er, habe alles mit dem Handel mit Kohle. Anfangs sei das Geschäft gut gelaufen. Dann sei der Markt aber eingebrochen und er habe große Verluste eingefahren. Deshalb sei er in Zahlungsschwierigkeiten gekommen. Er wechselte in einen anderen Rohstoffbereich und investierte dort. Ab dann sei es aufwärts gegangen, deshalb verfüge er nun über mehr Geld. „Erst seit ganz Kurzem“, wie er mehrmals betont.

Immer noch Schulden

Er gibt an, dass er ein beträchtliches Vermögen in Kryptowährung habe. Insgesamt 520.000 Euro. Zusätzlich habe er eine Forderung in Höhe von 180.000 Euro. Doch seine Schulden belaufen sich auch auf 250.000 Euro. „Wieso haben Sie dann die ausständigen Beträge nicht längst bezahlt?“, will Anwalt Marco Fiel wissen. Fiel vertritt die Geschädigten. „Weil das Geld erst kurz vor der Verhandlung geflossen ist“, gibt der geständige Angeklagte an und legt für jeden der drei Geschädigten 2000 Euro als Teilschadenersatz auf den Tisch.

Diese erzählen im Zeugenstand, dass ihnen der Mann immer wieder versicherte, er werde bezahlen. Er sicherte ein Vermögen aus einer Erbschaft in Höhe von 14 Millionen zu. Das Geld sei nur noch nicht frei+gegeben, so seine damaligen Ausflüchte.

Schwer zu finden

Weil Jagdpächter nicht so leicht zu finden sind, vertrauten die Vertragspartner und hofften, das Geld werde doch noch fließen. Sie beglichen inzwischen anfallende Gebühren und Ausgaben wie zum Beispiel das Futter für das Wild. Vor Gericht zeigt sich der wegen schweren Betruges Angeklagte geständig. „Es war ein großer Fehler, es tut mir aufrichtig leid, ich werde den Schaden wiedergutmachen“, sagt er. Richter Theo Rümmele verurteilt ihn zu vier Monaten Haftstrafe auf Bewährung und 4800 Euro Geldstrafe. An Schaden wird den Zeugen ein Betrag von insgesamt rund 21.000 Euro zugesprochen. Strafrechtlich hat der Mann allerdings einen Schaden von 49.000 Euro zu verantworten. Das Urteil ist rechtskräftig.