Spielerinnen „mit verstecktem Smartphone und durch das Schlüsselloch gefilmt“

Gericht gab weitere Details über den Angeklagten in der Causa Kriminalfall SCR Altach bekannt.
Feldkirch Am 23. Februar ist am Landesgericht Feldkirch die Verhandlung eines aufsehenerregenden Falls, über den die VN im Oktober exklusiv berichteten, anberaumt. Beim Prozess handelt es sich um eine Einzelrichterverhandlung, die von einer Richterin durchgeführt werden wird.
Angeklagter aus der Schweiz
Angeklagt ist ein Ex-Angestellter des SCR Altach, bei dem es sich um einen Schweizer Staatsbürger handelt. Ihm wird vorgeworfen, zum Teil minderjährige Spielerinnen der Frauenmannschaft in deren Umkleidekabine auf dem Campus heimlich gefilmt zu haben.
Temporär verstecktes Handy
Nachdem die Vorgänge durch eine Anzeige ruchbar geworden waren, durchsuchten Kriminalbeamte im vergangenen September unangekündigt den Damentrakt. Kameras wurden dabei zwar keine gefunden, ein entsprechender Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch bleibt dennoch aufrecht.

Denn wie der Pressesprecher des Landesgerichtes, Richter Dietmar Nußbaumer, den VN auf Anfrage am Mittwoch mitteilte, lautet der wesentliche Tatvorwurf gegen den Ex-Angestellten wörtlich, „Fußballspielerinnen in der Damenumkleide des SCR Altach mit einem temporär versteckten Smartphone sowie durch das Schlüsselloch gefilmt und fotografiert zu haben.“
Teilweise beim Versuch
Bei der Anklage handelt es sich um einen Strafantrag wegen Verbrechen und Vergehen, nämlich bildlichen sexualbezogenen Kindermissbrauchsmaterials und der bildlich sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen nach Paragraf 207, bei denen es teilweise beim Versuch geblieben sei. Weiters werden dem Angeklagten die Vergehen der unbefugten Bildaufnahmen nach Paragraf 120 a zur Last gelegt.
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Der Beschuldigte aus der Schweiz hatte seinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg. Wie die VN aus sicherer Quelle erfuhren, ist er dort jedoch nicht mehr wohnhaft. Laut Gerichtssprecher Nußbaumer erging die Ladung zur Verhandlung im Februar an die österreichische Adresse des Angeklagten. Ob er geständig ist oder in der Hauptverhandlung Angaben machen wird, sei nicht bekannt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zivilklage nicht bekannt
Die angeblichen Opfer hatten angekündigt, gegen den Beschuldigten eine zivilrechtliche Sammelklage einzureichen. Wie weit hier der Status ist, vermag Nußbaumer nicht beantworten: „Eine Zivilklage ist derzeit nicht bekannt“, wie er den VN mitteilte.