Junger Einbrecher verurteilt: “Ich habe mir gedacht, egal”

Eine Einbruchsserie an mehreren Tatorten brachte einen Jugendlichen wieder vor das Landesgericht.
Feldkirch Der Angeklagte, Jahrgang 2009, steht am Montag vor Richter Dietmar Nußbaumer. Ihm werden mehrere Eigentumsdelikte zur Last gelegt, die er gemeinsam mit einem weiteren Jugendlichen begangen hatte. Insgesamt geht es um Einbrüche in drei Geschäfte sowie um den Diebstahl eines Mopeds mit erheblichem Sachschaden.
In der Nacht vom achten auf den neunten Oktober versuchten die beiden Jugendlichen in Wolfurt, in eine Bäckerei einzubrechen. Mit einem Stein wollten sie eine Scheibe einschlagen, das Vorhaben scheiterte jedoch. Später kam es zu Einbrüchen in andere Geschäfte. Dabei wurde Bargeld von einer Spenden- und Trinkgeldkasse entwendet. Auch in Tonis Schnellimbiss in Wolfurt brachen die Jugendlichen ein. In Dornbirn nahmen sie zudem ein Moped an sich, schiebten es weg und versuchten, es zu starten. Dabei wurde das Fahrzeug beschädigt.
Geständnis vor Gericht
Der angeklagte Jugendliche bekennt sich schuldig. Er spricht vor Gericht von einer „Dummheit“ und sagt, er habe sich „mitreißen lassen“. „Ich habe mir gedacht, egal“, erklärt der Angeklagte. Man habe Geld gebraucht. „Für Essen“, so seine Angaben. Auch den Diebstahl eines Mobiltelefons aus einem Friseurladen räumt er ein. Den entstandenen Schaden wolle er ersetzen. Auf Nachfrage des Richters, wie er das bezahlen wolle, entgegnet der Jugendliche: „Ich habe davor nicht gearbeitet.“ Er habe lediglich die Polytechnische Schule besucht.
Aus dem Strafregister gehen zwei einschlägige Vorstrafen hervor. Zudem steht fest, dass der Angeklagte bereits kurz vor einer früheren Haftentlassung erneut straffällig wurde.
Das Urteil
Richter Dietmar Nußbaumer verurteilt ihn zu sechs Monaten Gefängnis und widerruft eine früher bedingt ausgesprochene Haftstrafe von acht Monaten, da der Jugendliche während der Probezeit erneut straffällig wurde. Damit ist klar, dass der Angeklagte nicht auf freiem Fuß bleibt. Die Bewährungshilfe wird fortgeführt, die Probezeit verlängert. Zugleich betont der Richter, dass dem Jugendlichen trotz der Verurteilung weiterhin Möglichkeiten offenstehen, etwa der Beginn einer Ausbildung.