Skitourengruppe von Lawine mitgerissen: „Andere haben auch geschlafen“

VN / 30.01.2026 • 11:10 Uhr
Skiführer.jpg
eckertDas gerichtliche Verfahren gegen den Führer einer Skitourengruppe ist nun abgeschlossen.

Prozess-Marathon gegen angeklagten Skiführer fand nach fünf Verhandlungen ein überraschendes Ende.

Feldkirch Im Februar 2023 ging im freien Skigelände in Warth unterhalb des Warther Horns ein Schneebrett ab. Ausgelöst durch die Bergung eines „Blindgängers“. Also einer nicht explodierten Sprengkapsel. Diese war kurz zuvor in dem Gebiet von einem Hubschrauber abgeworfen worden, um gefährliche Stellen zu entschärfen. Der später am Landesgericht Feldkirch angeklagte Skiführer war dabei mit an Bord.

Einige Zeit später holte die Crew, der Skiführer war diesmal nicht dabei, weil er gerade mit einer Tourengruppe unterwegs war, die „Blindgänger“ per Seilbergung wieder ein. Dabei löste sich das Schneebrett und riss einen 34-jährigen Skifahrer im freien Gelände 350 Meter mit. Er erlitt dabei Knochenbrüche und wurde schwer verletzt.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Das Unfallopfer war Mitglied der Gruppe, die der Beschuldigte damals geführt hatte. Er selbst und ein weiterer Skifahrer kamen unverletzt davon. Nach dem Unfall wurde dem Skiführer vorgeworfen, dass er sich vor der Einfahrt in den Hang nicht nochmals davon überzeugt hatte, dass die Bergung der Blindgänger abgeschlossen war. „Er wusste ja, dass es da unten Blindgänger gab, denn er war ja zuvor selbst im Hubschrauber“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Langes Verfahren

„Seit 15 Jahren wird das so gehandhabt. Wenn nichts gesperrt ist und der Lift unterhalb auch läuft, kann man sich darauf verlassen, dass die Bergung abgeschlossen ist und keine Gefahr mehr droht“, verteidigte sich der 44-Jährige als Angeklagter vor Gericht. Er sitzt seit 16 Jahren in der Lawinenkommission und ist ausgebildeter Sprengmeister. Am Landesgericht Feldkirch folgten fünf Hauptverhandlungen bei vier verschiedenen Richtern. Zunächst gab es eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich), die allerdings in zweiter Instanz abgelehnt wurde. Dann kam es zu einem Urteil gegen den Angeklagten, das wiederum aufgehoben und erneut ans Landesgericht verwiesen wurde. Wieder wurde verhandelt und vertagt.

Schlussendlich wurde der Fall doch noch mittels Diversion erledigt. Für diese Lösung ohne Verurteilung muss der Betreffende eine gewisse Mindestverantwortung übernehmen. Also einräumen, dass auch seinerseits nicht alles optimal gelaufen ist.  Und dieses Mal ist auch die Staatsanwaltschaft mit der Entscheidung einverstanden, womit die Sache nun endgültig erledigt ist.

Keine Ansprüche

„Mein Mandant ist sehr erleichtert, dass das Verfahren ohne Verurteilung eingestellt wurde“, so Verteidiger Andreas Ermacora. „Zivilrechtliche Ansprüche wurden bis dato nicht gestellt, die betroffenen Mitglieder der Tourengruppe machen dem Skiführer offenbar keinen Vorwurf“, so der Anwalt auf Anfrage der VN.

3500 Euro Geldbuße

Und dies, obwohl ein Skifahrer bei dem Lawinenabgang schwer verletzt wurde. Was die fünf Hauptverhandlungen samt Gutachten, Rechtsmitteln, Anwälten und Gebühren insgesamt an Kosten beschert haben, will der Innsbrucker Anwalt nicht verraten. „Mein Mandant ist zum Glück rechtsschutzversichert, ohne eine solche Versicherung wäre ein derartiges Verfahren sicher schwer leistbar“ räumt er allerdings ein. Die 3500 Euro Geldbuße musste der Skiführer allerdings aus eigener Tasche bezahlen. Ermacora und sein Mandant hatten während des Prozesses des Öfteren betont, dass auch „andere geschlafen“ hätten. Der Sachverständige für Sprengwesen, Andreas Kuschel, bestätigt diese Ansicht in seinem Gutachten, indem er in seinem Resümee schreibt: „Die Sprengaufsicht hätte den Gefahrenbereich bei der Bergung der Blindgänger auf jeden Fall absichern müssen“.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.