Raub, Drohungen, Widerstand: Vier Männer und eine Frau vor dem Landesgericht

Fünf junge Angeklagte stehen am Freitag im Feldkircher Schwurgerichtssaal.
Feldkirch Richter Martin Mitteregger verhandelt gemeinsam mit zwei Hauptschöffen gegen vier Männer und eine Frau. Laut Anklage raubten zwei der Angeklagten am 25. November 2025 in Dornbirn einem Burschen Apple AirPods. Im Zuge der Tat kam es auch zu Schlägen.
Einen Tag später eskalierte eine weitere Situation in Hohenems. Nach einer Party rückte zunächst die Rettung aus, zieht sich aber wegen der aufgeheizten Lage wieder in den Krankenwagen zurück. Kurz darauf traf die Polizei ein. Es kam zu Widerstandshandlungen, Diebstahl, gefährlichen Drohungen sowie fahrlässigen Verletzungen mehrerer Beamten.
Fehlender Angeklagter und Haftfälle
Ein Angeklagter erscheint nicht zur Verhandlung. Eine aufrechte Meldeadresse existiert nicht, sein Aufenthalt ist unbekannt. Auch der Verteidiger kann keinen Kontakt herstellen und verlässt den Saal.
Zwei Angeklagte befinden sich in Haft. Einer davon weist drei Vorstrafen auf. Ein weiterer, aus Afghanistan stammend und Jahrgang 2005, ohne Familienkontakt und bereits einmal zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Ein dritter Mann, Jahrgang 2006 ist türkischer Staatsangehöriger, arbeitslos und bezieht AMS Geld. Eine Frau, Jahrgang 2005, in Deutschland geboren ist bislang unbescholten.
Geständnisse und unterschiedliche Rollen
Mehrere Angeklagte bekennen sich schuldig. Einer erklärt, er habe unter Drogen- und Alkoholeinfluss gehandelt und brauche Gewalt- sowie Suchttherapie. Er wolle nach der Haft arbeiten und den Schaden ersetzen. In der gestohlenen Geldtasche seien 300 bis 400 Euro gewesen, die er dem Opfer zurückzahlen möchte. Die Staatsanwaltschaft beantragt zwei Widerrufe.
Ein weiterer Angeklagter gesteht neben Raub und Widerstand auch Diebstähle in Geschäften in Dornbirn. Er gibt an, sich wegen starken Drogeneinflusses kaum erinnern zu können. Die Frau bekennt sich ebenfalls schuldig. Das Gericht gewährt ihr eine Diversion mit 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit binnen vier Monaten, damit ist ihr Verfahren abgeschlossen.
Strittig bleibt bei einem Angeklagten die Frage des Widerstands gegen die Staatsgewalt. Er räumt Anwesenheit ein, betont aber, nicht aktiv eingegriffen zu haben. Er habe mit dem Handy gefilmt und sei geflüchtet, nachdem Pfefferspray eingesetzt worden sei.
Widersprüchliche Zeugenaussagen
Mehrere Zeugen schildern die chaotischen Szenen unterschiedlich. Ein Beteiligter berichtet, er habe gesehen, dass ein Angeklagter anwesend gewesen sei, aber nichts getan habe. Auch er habe Pfefferspray abbekommen. Ein weiterer Zeuge bestätigt eine Eskalation beim Krankenwagen, kann aber keinen aktiven Angriff auf Polizisten wahrnehmen.
Mehrere Beamte sagen aus, sich an konkrete Widerstandshandlungen einzelner Angeklagter nicht mehr genau erinnern zu können. Fest stehen jedoch Abschürfungen an Knien und Ellenbogen, teils mit Blutungen. Schadenersatzforderungen bewegen sich zwischen 300 und 600 Euro.
Das Urteil
Das Gericht spricht die ersten beiden Angeklagten schuldig. Sie werden wegen Raubes, schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und gefährlicher Drohung verurteilt. Einer erhält 12 Monate Freiheitsstrafe, zwei Monate gelten als verbüßt, die Probezeit wird auf fünf Jahre verlängert. Der zweite wird zu sieben Monaten Haft verurteilt und muss einem Polizisten 300 Euro bezahlen.
Ein weiterer Angeklagter wird vom Vorwurf des Widerstands freigesprochen und zu 50 Tagessätzen zu je 1,04 Euro verurteilt. Auch hier wird die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Das Urteil ist rechtskräftig.