Illegales Straßenrennen mit 155 (!) km/h: in Alberschwende: Urteile gefällt!

Unfallchaos mit Schwerverletzten nach Raserei: ein Jahr Freiheitsstrafe bedingt und Geldstrafen.
Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch hat der Prozess gegen zwei Angeklagte begonnen, die am 20. April vergangenen Jahres ein Unfallchaos in Alberschwende verschuldeten, das für überregionale Aufmerksamkeit sorgte – bekannt als „Osterunfall“.
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Die beiden Beschuldigten (österreichische Staatsbürger im Alter von 20 und 23 Jahren) lieferten sich ein illegales Straßenrennen auf der Bregenzerwaldstraße. Es war eine regelrechte Kamikazefahrt mit verheerenden Folgen. Die Männer rasten von Egg nach Alberschwende, der eine mit einem BMW, der andere mit einem Audi, beide Lenker hatte Beifahrer in den Autos.
Notarztwagen ausgewichen
Bei dem irrwitzigen „Beschleunigungsduell“ gefährdeten sie sich nicht nur selbst auf unverantwortlichste Weise. Sondern auch die Besatzung eines Rettungswagens, der ihnen mitten im Ortsgebiet von Alberschwende entgegenkam. Beim Ausweichmanöver prallte einer der Pkw gegen die Pfarrkapelle St. Martin, wurde zurückgeschleudert und stieß gegen das zweite Raserfahrzeug, das dann 70 Meter weiter zum Stillstand kam.
Schwerste Blessuren
Die Insassen der Pkw erlitten teilweise lebensgefährliche Verletzungen. Da wurden ein Schädelhirntrauma mit Gehirnprellung und Einblutung, Nasenbeinfrakturen, Lungenprellungen, Frakturen des Zahnfortsatzes des Halswirbels, Rippenserienfrakturen und weiteres diagnostiziert. Monatelange Spitalaufenthalte der Lenker waren die Folge.
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Jetzt, zehn Monate später, haben sich die beiden jungen Raser von damals erholt. Und müssen sich nun am Landesgericht Feldkirch verantworten. Richterin ist Sabrina Tagwercher, die Anklagen lauten vorsätzliche Körperverletzung, das Verbrechen der Körperverletzung, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Sachbeschädigung (der Schaden wurde mit 9330 Euro beziffert).

Staatsanwalt Christoph Stadler erwähnt zu Beginn, das die beiden Pkw mit teilweise bis zu 155,6 km/h bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h unterwegs waren und schwere technische Mängel aufwiesen.
Keine Erinnerung
Der Erstangeklagte weiß gegenüber Richterin Sabrina Tagwercher nicht so recht, ob er sich schuldig bekennen soll. Schlicht und einfach deshalb, weil er sich nicht erinnern kann. Grund: die Schädelverletzung, die er damals erlitten hatte. Aber: “Ich kenne die Vorwürfe und es tut mir leid, ich möchte es wiedergutmachen.”
Der Zweitangeklagte bekennt sich teilweise schuldig. Man sei damals bei ihm zuhause im Garten im Bregenzerwald gewesen, dann habe man beschlossen, nach Dornbirn zu fahren. “Aber wir haben nicht abgemacht, ein Straßenrennen zu veranstalten.”

Auf die Frage der Richterin, ob sie zu schnell gefahren seien, antwortet der Angeklagte: “Bin nur zufällig dort zu schnell gewesen, wo uns die Videokamera aufgenommen hat. Wie hoch die Geschwindigkeit dort war, weiß ich nicht.” Darauf aufmerksam gemacht, dass sein BMW schwere Mängel aufwies (etwa bis zum Gewebe abgefahrene Reifen), räumt der Beschuldigte lapidar ein: “Ja, ich wusste von den Mängeln, hatte aber kein Geld, sie zu beseitigen . . .”
Weitere Zeugen waren die damaligen Beifahrer der Unfalllenker. Doch auch ihre Aussagen sind geprägt von Erinnerungslücken. Vor allem, was die Geschwindigkeiten der Pkw betraf.
Die Beschuldigten wurden im Sinne der Anklage verurteilt. Sie hatten unter anderem im gewollten Zusammenwirken ein nicht genehmigtes Straßenrennen veranstaltet. Der Erstangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und 1440 Euro Geldstrafe verurteilt, der Zweitbeschuldigte, bei dem einige Anklagepunkte wegfielen, zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 2880 Euro verurteilt.