Sechs Messerstiche bei Streit am Friedhof

Bei einem nächtlichen Treffen in Bregenz eskalierte eine Auseinandersetzung zwischen jungen Männern auf blutige Weise.
Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch verhandelt Richterin Verena Wackerle gemeinsam mit vier Schöffen – zwei Haupt- und zwei Ersatzschöffen – einen Fall schwerer Körperverletzung. Angeklagt ist ein syrischer Staatsangehöriger aus Feldkirch, Jahrgang 2006. Der Mann ist unbescholten, verfügt über kein Vermögen aber erhält flüchtlingsunterstützende Hilfe.
Streit am Friedhof St. Gallus
Laut Staatsanwaltschaft kam es am 15. Dezember 2025 gegen 22 Uhr am Friedhof Blumenstraße in Bregenz zu einem zunächst verbalen Streit. Auslöser war eine Auseinandersetzung um eine Jacke. Der Konflikt eskalierte, als der Beschuldigte laut Anklage mit einem Messer angriff. Zunächst stach er dem Opfer in den Oberschenkel. Als sich dieses nach vorne beugte, folgten weitere Stiche. Insgesamt setzte der Mann sechs Messerstiche, jeweils drei in den linken und drei in den rechten Oberschenkel.
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Nach der Tat flüchtete der Angeklagte vom Tatort und warf das Messer weg. Das Opfer war nicht allein, ebenso wie der Angeklagte, der von einem Kollegen begleitet wurde.
Verteidigung sieht keine Vorsatzhandlung
Die Verteidigung stellt bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch klar, dass sein Mandant die Verletzungen nicht bestreitet. „Es ist unstrittig, dass das Opfer verletzt wurde“, betont der Anwalt. Von einer absichtlichen schweren Körperverletzung könne jedoch keine Rede sein. Zwischen den Beteiligten habe über längere Zeit eine angespannte Beziehung bestanden. „Ich wollte mir Respekt verschaffen und ihn nicht schwer verletzen“, sagt der Angeklagte vor Gericht. Ein Schuldbekenntnis legt er ab, „aber nicht im Hinblick auf eine vorsätzliche Tat“.
Teilgeständnis und Schadenersatz
Der Mann bekennt sich teilweise schuldig. Gleichzeitig zeigt er sich einsichtig und erklärt, bereit zu sein, dem Opfer Schadenersatz zu leisten. Die geforderte Summe beläuft sich auf 4500 Euro. Über Schuldfrage und Strafmaß entscheidet das Gericht.
Übereinstimmende Schilderung
Das Opfer gibt vor Gericht an, kein Gespräch gesucht zu haben. Der Angeklagte sei direkt auf ihn zugegangen und habe ihn ohne Vorwarnung mit einem Messer angegriffen. Nach der Tat wurde der Verletzte sofort ins Krankenhaus eingeliefert. Eine Woche lang lag er stationär im Landeskrankenhaus. Anschließend zog er zu seinem Bruder nach Tirol.
Als das Opfer den Verhandlungssaal verlassen will, ruft der Angeklagte ihm noch etwas auf Syrisch nach. Der Dolmetscher übersetzt, es handle sich um einen Entschuldigungsversuch. Das Opfer nimmt diese Entschuldigung jedoch nicht an.
Mehrere Zeugen bestätigen den geschilderten Tatablauf. Sie sind allesamt ohne Beschäftigung und sprechen nur wenig Deutsch, ihre Aussagen werden daher übersetzt. Inhaltlich decken sich die Angaben. Alle Zeugen geben an, den Angriff gesehen zu haben, und bestätigen übereinstimmend die Darstellung des Opfers.
Das Urteil
Das Gericht verhängt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Aufgrund der Unbescholtenheit des Angeklagten werden davon 16 Monate bedingt nachgesehen. Acht Monate sind unbedingt zu verbüßen. Die bereits verbüßten zwei Monate Untersuchungshaft werden auf die Haftstrafe angerechnet. Zusätzlich verpflichtet das Gericht den Angeklagten, dem Opfer ein Schmerzengeld in der Höhe von 4500 Euro innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.