Frau nach Unfall im Rollstuhl: Landwirt vor Gericht

VN / 13.02.2026 • 10:03 Uhr
Angeklagter Unfall Leiter.jpg
eckertDer Angeklagte mit seinem Verteidiger Bertram Grass vor Richterin Lea Gabriel.

28-Jährige erlitt Querschnittlähmung, doch niemanden trifft eine grobe Schuld.

Feldkirch Im Sommer musste an einem Gewächshaus im Unterland die Plane erneuert werden. Der 59-jährige Landwirt hatte Hilfe. Und zwar von der 28-jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin, die ihm bei dieser Tätigkeit schon öfters geholfen hatte. Mit einem Gefährt zog der Mann die Plane an einem Seil sachte stückchenweise nach vorne. „Ich habe wirklich aufgepasst, dass das Ganze optimal abläuft und ich war um größtmögliche Sicherheit bemüht“, so der wegen grob fahrlässiger Körperverletzung Angeklagte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch.

 Plötzlich rutschte ein größerer Teil der Folie weiter und es kam zu einem Zwischenfall. Was sich ganz genau abspielte, ist schwer zu rekonstruieren. Fix ist, dass es für die junge plötzlich sehr wackelig wurde und sie unglücklich stürzte. „Sie stand nicht auf einer Leiter, sondern auf einem Podest, weil ich das für sicherer hielt“, so der Landwirt.

Schwer verletzt

Die junge Frau fiel so unglücklich, dass sie ein komplettes Querschnittssyndrom erlitt. Das heißt, sie muss im Rollstuhl sitzen. Verteidiger Bertram Grass appelliert an das Gericht, die Angelegenheit mit einer Diversion, also einer Lösung ohne Verurteilung zu regeln. „Die Schuld meines Mandanten ist nicht schwer und ihm tut der tragische Unfall schrecklich leid“, so Grass. „Man darf die Schuld nicht angesichts der eingetretenen, schweren Folgen bemessen. Wenn jemand 100 km/h statt 50 km/h fährt, ist es etwas anderes als in diesem Fall, bei dem man doch sehr um Sicherheit bemüht war“, veranschaulicht der Anwalt mit einem Beispiel.

Vorteil auch für Opfer

Richterin Lea Gabriel stimmt dem Verteidiger zu. Der Landwirt übernimmt die Verantwortung dafür, dass er fahrlässig handelte. Allerdings nicht grob fahrlässig. Die Diversion scheint dem Gericht eine gute Lösung für den bislang Unbescholtenen. Mit 700 Euro ist die Sache zumindest strafrechtlich vom Tisch. „Das ist auch für das Opfer von Vorteil, denn bei grober Fahrlässigkeit wäre die Versicherung ausgestiegen“, so der Bregenzer Anwalt. Verteidiger und Landwirt sind zufrieden. Ob die Staatsanwaltschaft diese Lösung akzeptiert, ist noch offen.