Spielerinnen heimlich gefilmt: Ex-Funktionär des SCR Altach schuldig gesprochen!

VN / 23.02.2026 • 13:43 Uhr
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VNDer Angeklagte (r.) mit seinem Verteidiger Martin Reichegger.

Angeklagter in der Causa Altach zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1200 Euro Geldstrafe verurteilt.

Feldkirch Der angeklagte 35-jährige Schweizer muss sich wegen schwerwiegender Vorwürfe verantworten. So soll sich der Ex-Funktionär des SCR Altach laut Anklagevortrag im Zeitraum vom 14. Mai 2014 bis zum 17. September 2025 Bilder und Videos sowohl nackter unmündiger als auch mündiger minderjähriger verschafft haben.  Zudem habe er Kindesmissbrauchsmaterialien im Internet betrachtet.

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Was jedoch für ein besonderes öffentliches Interesse an dem Fall sorgt, ist der Umstand, dass der Angeklagte versucht haben soll, pornografische Darstellungen von zum Teil minderjährigen Fußballspielerinnen des SCR Altach herzustellen. Und zwar, indem er sie als Funktionär des SCR Altach beim Umziehen und Duschen im Campus gefilmt und fotografiert habe.

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Dies soll laut Strafantrag auch in einem Fitnessstudio und anderen, jedoch unbekannten Orten in Vorarlberg geschehen sein.

Der Prozess beginnt mit dem Anklagevortrag von Julia Berktold. Der Angeklagte selbst bekennt sich zum Faktum 1, dem Herunterladen von sexuell bezogenen Bildern von Minderjährigen auf seinen Laptop, für nicht schuldig. Er wird jedoch von einer Zeugin belastet, von der anstößige Bilder auf dem Laptop des Beschuldigten entdeckt wurden. Es handelt sich um eine der Spielerinnen, aufgenommen in einem Fitneßstudio.

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VNUnter den Beklagtenvertretern: Rechtsanwältin Olivia Lerch.

Zu den Vorwürfen der heimlich fotografierten Fußballspielerinnen des SCR Altach räumt der Schweizer seine Schuld ein. Die Privatbeteiligtenvertreter tragen eine erschütternde Stellungnahme der Opfer vor, in der es unter anderem hieß: “Altach war unser Zuhause. Dieses Zuhause wurde von jemandem zerstört, der zu uns gehörte. Unser Vertrauen ist zutiefst erschüttert worden.” Anwältin Olivia Lerch spricht von einem “Alptraum für die betroffenen Opfer.”

Der Prozess setzt sich mit der Behandlung von Privatbeteiligtenansprüchen fort, Rechtsanwalt Reichegger schlägt vor, den Opfern eine Entschädigungssumme von 10.000 Euro zu bezahlen.

Die Staatsanwältin spricht in ihrem Schlussplädoyer ebenfalls von einem gewaltigen Vertrauensbruch seitens des Angeklagten. Sie beantragt einen Schuldspruch im Sinne des Strafantrages. Rechtsanwalt Reichegger ersucht Richterin Franziska Klammer unter anderem, die Schuldgeständnisse seines Mandanten, seine sonstige Unbescholtenheit und schwierige persönliche Situation zu berücksichtigen: “Mein Mandant ist sich seiner Schuld bewusst, Spielerinnen heimlich in der Umkleidekabine angefertigt zu haben und hat eine entsprechende Therapie begonnen.”

Richterin Klammer spricht den Schweizer im Sinne der Anklage schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und 1200 Euro Geldstrafe.