Russischer Bruder tyrannisierte Schwestern

30-Jähriger wollte Teenager von Social Media gewaltsam abhalten.
Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann ist 30 Jahre alt, wurde in Grosny, der Hauptstadt Tschetscheniens geboren und ist verheiratet. Obwohl er aus einer 270.000-Einwohner-Stadt stammt, hält er nicht viel von Gleichberechtigung und Freiheit. Zumindest was Frauen betrifft. Von seinen vier Vorstrafen betrafen drei die Familie, er spielte sich als “Pascha” auf und versuchte immer wieder, seinen jüngeren Schwestern jenen Lebensstil und jene Einstellung aufzuzwingen, die er für richtig hält.
Und dazu gehört, dass junge Mädchen sich von Social Media-Plattformen fernzuhalten haben. „Er denkt, dass wir dort Menschen kennenlernen, die nicht gut für uns sind“, sagt die 16-jährige, hübsche Schwester als Zeugin vor Gericht. Sie hatte ihr Bruder dieses Mal sogar mit dem Tod bedrohte, sollte sie seiner Anordnung nicht Folge leisten.
Erwürgen und erhängen
Dass dieses Verbot für Zündstoff sorgte, war vorprogrammiert. Nachdem die 16-Jährige in der Schule gewesen war, traf er sie anschließend in Dornbirn in der Stadt. Sie war auf TikTok unterwegs. Der Bruder rastete aus und bedrohte sie. Zu Hause bei „Mama und Papa“, so die Zeugin, habe er sie dann wieder einmal erwischt. Er sei zur Türe hereingekommen und sie sei zu langsam gewesen, um die Präsenz auf TikTok zu verheimlichen.
Ungelöschte Inhalte ließen den Bruder ausrasten und wieder war von Erhängen und Erwürgen die Rede. Die versuchte zweifache Nötigung nutzte nichts, denn die Mädchen sind nach wie vor im Internet unterwegs, wo sie wollen. Der Angeklagte bestreitet alle Vorwürfe. In nahezu perfektem Deutsch beteuert er, dass alles nur erfunden sein. Genauso wie bei der letzten Verhandlung, bei der er auch schon zu Unrecht verurteilt worden sei.
Völlig unglaubwürdig
Richter Alexander Wehinger glaubt dem Mann nicht. Auch Opferanwältin Ariana Ettefagh ist überzeugt, dass ihre Mandantin die Wahrheit sagt: „Das Opfer will nicht einmal Geld. Es ist ganz klar um was es hier geht, nämlich um Kontrolle“. Die fünfte Vorstrafe fällt für den Arbeitslosen, der sich gerade selbständig machen will, mäßig aus. Er bekommt drei Monate Haftsrafe unbedingt, sechs weitere Monate werden auf Bewährung ausgesprochen. Der Widerruf von drei Monaten alter Bewährungsstrafe bleibt ihm zunächst erspart. Bei der nächsten Verurteilung sind es dann allerdings zwölf Monate alte Strafreste, die zu einer weiteren, neuen Strafe dazu kommen könnten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.