Die “Lust” am Kick des Verbotenen: Autobahn-Vandalen verurteilt

Duo richtete mit Sprühdose, Pickel und Böller jahrelang immensen Schaden an. Doch jetzt kam die Rechnung vor Gericht.
Feldkirch Vandalismus mit Böller und Sprayer, und das landauf und landab. Über Jahre hinweg. Zwei Männer im Alter von 38 und 22 Jahren konnten es nicht lassen. Sie taten es buchstäblich sprühend vor Begeisterung.
Bis sie überführt wurden. Nun kommt die Rechnung. Am Landesgericht Feldkirch. Dort müssen sie sich verantworten, angeklagt wegen schwerer Sachbeschädigung.
Eine Zumutung für die Asfinag
Das Duo wurde vor allem für die Asfinag ein ärgerliches Dauerproblem. So besprühten die Männer an Lärmschutzwänden entlang der Autobahn und an anderen, unterschiedlichen Orten Brückenpfeiler und Container. Einmal schlug einer der Beschuldigten gar mit einem Pickel ein Loch in eine Containerwand. Seit 2022 trieben die beiden unerkannt ihr Unwesen entlang des “A14-Highways”. Die Autobahnpolizei stellte sogar eine Sonderkommission (Soko) auf die Beine, um den Spray-Vandalen auf die Spur zu kommen.
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In einem Papiercontainer brachten sie einen Böller zur Explosion, filmten die Aktion und kommentierten sie mit “Das Ding hat das voll überlebt!” Der Erstangeklagte brach zudem noch eine Tür und einen Schacht auf. Die durch den Vandalismus entstandenen Sachschäden belaufen sich auf eine horrende Summe.
Markenname “Lust”
Mit den Vorwürfen am Landesgericht Feldkirch konfrontiert, bekennt sich der 22-jährige Zweitangeklagte von Beginn an schuldig. “Es ist mir vollkommen bewusst, dass ich in der Vergangenheit Scheiße gebaut habe. In der Zukunft wird das nicht mehr vorkommen.”
Der ältere Erstangeklagte ist das “schwere Kaliber” des Duos. Der arbeitslose Vater von zwei minderjährigen Kindern hat bereits fünf Vorstrafen. Zwei von ihnen einschlägig. Auch hier ging es um Graffiti-Schmierereien. Dafür fasste er bereits beim Bezirksgericht Dornbirn eine Geldstrafe aus. Der 38-Jährige trägt einen Markennamen: “Lust”. Damit hatte er sich auf seiner mehr oder weniger “künstlerischen” Spray-Tournee an Wänden verewigt. Und das nicht nur in Vorarlberg.
Inzwischen sei ihm jedoch die Lust an den Verschandelungen vergangen. “Es war dumm von mir, ein riesengroßer Fehler. Es war einfach der Kick des Verbotenen. Aber ich habe zwei Kinder und muss jetzt nach vorne blicken”, gelobt auch er Besserung. Allerdings bekennt er sich nur teilschuldig. Für gewisse Graffitis sei er nicht verantwortlich.
Teilbedingte Haftstrafe
Richterin Sabrina Tagwercher glaubt ihm das. Doch angesichts der Vorstrafenbelastung des Angeklagten kommt sie nicht an der Verhängung einer Haftstrafe vorbei. Sie verurteilt den gebürtigen Wiener zu neun Monaten Gefängnis, allerdings noch auf Bewährung auf eine Probezeit von drei Jahren. Und sie betont “noch”, denn: “Beim nächsten Mal kommen Sie nicht um eine unbedingte Haftstrafe herum.” Der Verurteilte fasst das als eine glückliche Fügung auf und bedankt sich herzlich. An die geschädigte Asfinag muss er einen symbolischen Schadenersatz von 500 Euro berappen.
Der unbescholtene Zweitangeklagte kommt mit einer Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) davon und wird zu einer Geldbuße von 1.200 Euro verdonnert. Der Asfinag muss er 1.000 Euro bezahlen. Doch auch für ihn gilt, und das betont die Richterin ebenso sehr deutlich: “Beim nächsten Mal können Sie gleich den Rucksack packen und hier beim Gefängnis einmarschieren.” Die Urteile sind rechtskräftig.