Einbrecher für zwei Jahre in Haft

VN / 30.03.2026 • 15:55 Uhr
Gericht Autoknacker.jpg
eckertDer 31-jährige Angeklagte vor Richter Alexander Wehinger und seiner Verteidigerin Anna Katharina Wirth.

Vorbestrafter Autoknacker aus Spanien muss wieder hinter Gitter.

Feldkirch Der spanische, am Landesgericht Feldkirch angeklagte Spanier ist 31 Jahre alt und Vater von zwei Kindern. Er hat bereits zwölf Vorstrafen und war auch schon in Haft. Er arbeitete zeitweise in der Küche, zuletzt war er arbeitslos. Ende letzten und Anfang dieses Jahres versuchte er bei rund 30 versperrten Autos, ob er nicht in das Innere der Wagen gelangen könnte, um die Fahrzeuge nach Wertsachen zu durchsuchen. Zudem stahl er im Großraum Bregenz diverse Gegenstände, unter anderem ein teures E-Bike im Wert von 4300 Euro.

Das Fahrrad konnte inzwischen sichergestellt und zurückgegeben werden. Im Jänner brach er in ein Gartenhaus ein und bediente sich an den dort gelagerten Alkoholika. Zigaretten nahm er sich aus einem fremden Auto mit und gemeinsam mit einer Komplizin brach er in eine Wohnung ein, wo er Beute im Wert von rund 508 Euro machte. Auch seine Komplizin steht vor Gericht.

Tiefkühlkost gestohlen

Die 36-jährige Arbeitslose war nur bei einem der Einbrüche dabei. Dabei stahl das Duo vor allem Tiefkühlkost aus der Truhe. Eine Kamera filmte die Täter. Die Angeklagte, die ebenfalls vorbestraft ist, wird wegen des Einbruchsdiebstahls zu vier Monaten Haftstrafe auf Bewährung und 720 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt.

Verteidigerin Anna Katharina Wirth bleibt nicht viel zu sagen, als um ein mildes Urteil für ihren Mandanten zu bitten. Der wichtigste Milderungsgrund ist das Geständnis des Spaniers und die Tatsache, dass viele Taten beim Versuch geblieben sind. Außerdem konnte das E-Bike zurückgegeben werden. Erschwerend waren allerdings die Vorstrafen, die einschlägig sind.

Urteil rechtskräftig

Der Spanier ist mit dem Urteil, zwei Jahre unbedingte Haft für gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl, einverstanden. Dem Staat schuldet er 450 Euro, weil er sich in dieser Höhe bereichert hat. Teilweise wurden Schäden von Versicherungen gedeckt. An Strafrahmen stehen für diese Taten sechs Monate bis fünf Jahre Haftstrafe zur Debatte. Auch die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil. Somit ist es rechtskräftig.