“Auf dem Haus liegt ein Fluch”

VN / 07.04.2026 • 17:57 Uhr
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eckertDer Angeklagte mit seiner Verteidigerin Andrea Concin.

Energetiker betrog Deutsche um 36.521 Euro, darf aber weiterarbeiten.

Feldkirch Die knapp 70-jährige Deutsche lernte den Vorarlberger aus dem Oberland auf einer deutschen Gesundheitsmesse kennen. Der Mann schlich sich in ihr Vertrauen und erzählte ihr Schauergeschichten.

Die Frau war sehr gläubig, glaubte an Engel und interessierte sich für Esoterik. Auf dem Haus, das die Frau verkaufte, liege ein Fluch, die neuen Besitzer würden Voodoo praktizieren, sie sei in Gefahr. Die Frau, die weder dement noch verwirrt war, fürchtete sich zu Tode. Wochenlang manipulierte er sein Opfer, behauptete, er könne Blockaden lösen, gute Energie fließen lassen und die Frau beschützen. Dieser Schutz war natürlich nicht umsonst.

Enorme Werte

Die Frau übergab dem Mann in 32.500 Euro Bargeld. Dazu noch einiges an Schmuck und Wertgegenständen. Zum Bargeld ist der Mann geständig, was den Rest betrifft, tut sich die Justiz schwer, konkrete Werte anzusetzen. Die Frage ist, wie hoch der Goldwert im Jahr 2024 war, es gibt keine Rechnungen zu den massiven Goldketten, Armbändern, Armreifen mit Diamanten. Die Staatsanwaltschaft bezifferte die gesamte Schadenssumme mit 85.000 Euro. Der Schöffensenat muss diesen Wert kürzen und setzt die Wertgegenstände mit zumindest 4000 Euro an. Somit beträgt der mit Urteil festgelegte Schadenswert 36.500 Euro. Das Opfer ist mittlerweile verstorben. Erschienen ist der Alleinerbe, dem händigt der, von Andrea Concin vertretene Angeklagte 15.000 Euro in bar aus. Zu dem Ersatz der restlichen 21.000 Euro wird der Betrüger verurteilt. Der Erbe des Opfers hat mit diesem Titel 30 Jahre Zeit, das Geld seiner verstorbenen Mutter zurück zu holen.

“Nicht per se kriminell”

Verteidigerin Andrea Concin betont, dass der Beruf des Energetikers nicht per se kriminell und dubios sei. Und die Anwältin beantragt, dass der Mann in seinem Beruf auch weiterarbeiten darf. Gewerberechtlich darf er das gemäß dem Urteil auch. Er selbst behauptet, dass ihm das Ganze leidtue, dass er sich hinreißen habe lassen und dass er heute nicht mehr wisse, was ihn damals „geritten“ habe. Das Opfer traute sich lange nicht, zur Polizei zu gehen. Zu groß war die Scham.

„Ich habe ihm alles gegeben, mein ganzes Herzblut, wertvolle Erinnerungsstücke von meinem Vater und meiner Mutter“, sagte sie schlussendlich bei den Ermittlungen vor ihrem Tod aus. Der bislang unbescholtene Betrüger bekommt fünf Monate auf Bewährung plus 3.300 Euro Strafe. Dazu kommen 300 Verfahrenskosten und die Pflicht, dem Erben die noch ausständige Summe zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.