Wie annullierte Koblacher Rhesi-Abstimmung nun zu Justizfall wird

Sachverhaltsdarstellung wurde bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht.
Koblach, Wien Die Abstimmung der Koblacher Gemeindevertretung zum Thema Rhein-Erholung-Sicherheit (Rhesi) am 26. Jänner dieses Jahres beschäftigt nun auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien. Die damalige Abstimmung der 24 Gemeindevertreter endete mit einem zwölf:zwölf. Dies bedeutete die Ablehnung des Projekts in der vorgesehenen Form. Später wurde die Abstimmung von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch mit der Begründung annulliert, dass ein Mandatar befangen war.
RheSiNat wird aktiv
Gegen diesen Bescheid geht nun der Verein RheSiNat vor. RheSiNat ist eine Vereinigung von Gegnern des Projekts, deren Initiatoren sich vor allem gegen die geplante Aufweitung des Flusses bei Koblach wehren. “Ausgangspunkt unserer Eingabe sind aus unserer Sicht bestehende Unklarheiten im Zusammenhang mit der Darstellung des Abstimmungsgegenstandes im Zuge der Entscheidungsfindung”, führt Norbert Bolter (77), einer der Sprecher der Initiative, an.

Nach Wahrnehmung der RheSiNat-Aktivistinnen und -Aktivisten sei im Vorfeld der Sitzung der Eindruck entstanden, dass im Wesentlichen über einen Grund- bzw. Flächentausch abgestimmt werde. Der Bescheid der BH Feldkirch habe sich jedoch auf eine Abstimmung über das gesamte Hochwasserschutzprojekt Rhesi bezogen. Doch das sei nicht Gegenstand der Beschlussfassung in der GV-Vertretung gewesen, argumentiert RheSiNat.
Prüfung eines Anfangsverdachts
Vor diesem Hintergrund ergebe sich aus Sicht der Rhesi-Gegnerinnen und -Gegner ein deutlicher Widerspruch zwischen der im Entscheidungsprozess vermittelten Grundlage und der nachträglichen Beurteilung.
“Vor diesem Hintergrund haben wir die WKStA ersucht, zu prüfen, ob sich aus dem dargestellten Sachverhalt ein strafrechtlich relevanter Anfangsverdacht ergeben könnte, etwa im Hinblick auf einschlägige Bestimmungen des Strafgesetzbuches.”