Bestechung, Gewalt und Verleumdung

VN / 29.04.2026 • 15:14 Uhr
Angeklagter Widerstand.jpg
.Ein junger Mann musste sich vor Richter Dietmar Nußbaumer verantworten.

Einem 19-jährigen Häftling werden gleich mehrere neue Delikte zur Last gelegt.

Von Robert Weber

Feldkirch Nur noch wenige Monate trennten einen Insassen der Justizanstalt Feldkirch von seiner geplanten Entlassung. Doch statt Freiheit wartete erneut der Gerichtssaal. Der mehrfach vorbestrafte 19-Jährige muss sich wieder vor Gericht verantworten. Unter anderem wird er wegen schwerer Körperverletzung, Verleumdung und des versuchten Bestechens eines Justizbeamten angeklagt.

Bestechungsversuch

In der Justizanstalt Innsbruck soll er angegeben haben, von einem Beamten getreten und geschlagen worden zu sein. Nach der Verlegung nach Feldkirch sorgte er erneut für Aufsehen. Er versuchte, einen Justizbeamten mit 1000 Euro zu bestechen, um ein Mobiltelefon ins Gefängnis zu schmuggeln. Im Freihof der Justizanstalt Feldkirch soll er zudem einen Mithäftling mit einem Faustschlag schwer verletzt haben.

Erinnerungslücken

Auf der Anklagebank bekennt sich der 19-Jährige weitgehend schuldig. Den Vorwurf der Verleumdung räumt er nicht eindeutig ein und verweist auf seinen damaligen Zustand. Zum Zeitpunkt der Aussage habe er unter starkem Medikamenteneinfluss gestanden. “Ich habe zu diesem Zeitpunkt vier verschiedene Tabletten genommen, eine zum besseren Schlafen, eine für den Antrieb, eine zur Beruhigung und eine für meine Stimmungsschwankungen”, erklärt er vor Gericht. An die genauen Abläufe könne er sich nicht mehr erinnern.

Den Bestechungsvorwurf weist der Beschuldigte zurück. Das entsprechende Angebot habe er nicht ernst gemeint: “Ich habe das nur aus Spaß gesagt. Wieso sollte ich 1000 Euro für ein Telefon bezahlen, das sowieso nach zwei Tagen gefunden wird?”, so seine Aussage vor Gericht. Auch die Verteidigung erklärte: “Wie soll er sich das überhaupt leisten können?”

Teilweise geständig

Den Vorwurf der schweren Körperverletzung gesteht der Angeklagte teilweise ein – allerdings in abgeschwächter Form. Er habe sein Gegenüber zwar geschlagen, jedoch nicht wie von der Anklage dargestellt: “Ich habe ihm mit der flachen Hand eine Ohrfeige gegeben.” Von einem Faustschlag wolle er nichts wissen, so der junge Mann. Diese Darstellung wird auch vom Opfer und Mithäftling bestätigt, der in seiner Aussage ebenfalls nicht von einem Faustschlag berichtet, was den Beschuldigten in diesem Punkt entlastet.

Nach kurzer Beratungszeit fällt der Schöffensenat das Urteil. Der 19-Jährige wird in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen, mit einer Ausnahme: Den Vorwurf der schweren Körperverletzung stuft das Gericht auf einfache Körperverletzung herab. Wegen einschlägiger Vorstrafen verhängt das Gericht 18 Monate Haftstrafe. Zudem wird entschieden, dass die noch offenen sechs Monate aus einer früheren Verurteilung widerrufen werden. Das Urteil ist rechtskräftig. Für den 19-Jährigen bedeutet das: Statt Freiheit kommen nun weitere Monate hinter Gittern dazu.