Hohe Haftstrafe für Vergewaltiger

VN / 01.05.2026 • 13:51 Uhr
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EckertDer Angeklagte mit seinem Verteidiger Alexander Wirth.

21-Jähriger hatte Spaß daran, seine Bekanntschaft zu erniedrigen und zu quälen.

Feldkirch Kennengelernt haben sich die beiden jungen Menschen über TikTok. Der 21-jährige Arbeitslose und die 19-Jährige freundeten sich an, tauschten sich aus und trafen sich schlussendlich. Die junge Frau verliebte sich in den Mann. Doch der hat eine bewegte Vergangenheit, er wurde bereits wegen Vergewaltigung verurteilt und saß deshalb im Gefängnis. Im Jänner 2025 wurde er bedingt entlassen.

Zehn Monate später fanden jene Vorfälle statt, welche die junge Frau in ihrer dreistündigen Videoeinvernahme als brutale Vergewaltigungen beschreibt. Der Angeklagte zwang sie, in Rollenspielen mitzumachen. Dabei forderte er sie auch auf, extrem erniedrigende Dinge zu sagen und zu tun. Deshalb galt ein Strafrahmen bis zu 15 Jahren Gefängnis. Die junge Frau war vor Jahren schon einmal Opfer eines Sexualdeliktes geworden, sie ritzte sich und kämpft nun wieder mit den Folgen sexueller Gewalt.

Nach einem Monat angezeigt

Während der Einvernahme des Angeklagten und der videoaufgezeichneten Aussage des Opfers wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Nicht das Opfer will es so, sondern der Angeklagte. Das Opfer hätte kein Problem damit gehabt, öffentlich zu erzählen, was ihr durch die perfide Vorgehensweise des Mannes passierte.

Die Übergriffe fanden zwischen Oktober und November 2025 statt. Alexander Wirth betont, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen seien. Die 19-Jährige habe einen Hang zu Dominanz, man habe sich gegenseitig gewürgt. Die junge Türkin habe den Mann in einem Chat quasi in eine Falle gelockt. Dort habe er sich entschuldigt, dass er nicht mehr Rücksicht auf sie genommen habe. Diese Aussage nahm sie auf und genau das sei von Anfang an ihr Plan gewesen. Doch der Senat glaubt dem Opfer. “Der Angeklagte genoss es, sein Opfer leiden zu sehen”, fordert Opferanwältin Ariana Ettefagh 6000 Euro Teilschmerzengeld. Der Betrag wird zugesprochen.

Schamlos ausgenutzt

Die Staatsanwaltschaft spricht von drei Vorfällen, die dem Beschuldigten, der aus der U-Haft vorgeführt wird, angelastet werden. Dem jungen Opfer wurde vorgegaukelt, es würde nur “gekuschelt”, in Wirklichkeit wurde seine sexuelle Unerfahrenheit schamlos ausgenutzt.

Zunächst sei das Opfer zum Oralverkehr gezwungen worden, dann, beim zweiten Treffen, habe der Mann die Türe seiner Lustenauer Wohnung zugesperrt und wieder zwang er sie zum Oralverkehr. Und schließlich kam es zu einem dritten Vorfall, die Frau wurde dieses Mal zusätzlich zum Vaginalverkehr gezwungen. Somit musste sie insgesamt vier Vergewaltigungen über sich ergehen lassen.

Sechs Jahre und neun Monate

Wegen Blutungen und einer Rippenprellung ließ sich das Opfer im Spital untersuchen, danach kam es zur Anzeige. Am Ende des ganztägigen Prozesses kommt der Senat unter dem Vorsitz von Sabrina Tagwercher zu der Entscheidung: sechs Jahre und neun Monate Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.