Haftstrafe wegen erfundener Vergewaltigung

39-Jährige dichtete Bekanntem zum zweiten Mal ein Verbrechen an.
Feldkirch Die Angeklagte ist 39 Jahre alt und lernte den Mann vor mehreren Jahren über die Kaplan-Bonetti-Einrichtung kennen. Als man sie bei der Verhandlung fragt, ob sie ein Alkoholproblem habe, antwortet sie: “Seinetwegen habe ich ziemlich viel getrunken. Seit drei Monaten sind wir nicht mehr zusammen, seitdem trinke ich nicht mehr – höchstens ein bis zwei Bier am Tag”, fügt sie hinzu. Beim letzten Termin kam sie kurzfristig nicht zum Gericht. Ihr Verfahrenshelfer Toni Jakupi musste somit noch mal wegen seiner Mandantin kommen. Der Verteidiger bat um einen etwas späteren Termin am Tag, denn mit frühen Terminen hat es seine Mandantin offenbar nicht so. Jedenfalls ist die Frau nun da und zeigt sich geständig.
Rache nach Streit
Anfang März geriet das Paar angeblich “wieder einmal” in Streit. “Mit ihm hatte ich immer nur Probleme”, so die Frau. “Ich habe damals Vollgas gegeben mit Bier, Wodka und Schnaps”, erzählt die Mutter von drei Kindern. Im Zorn gab die stark Betrunkene vor der Polizei an, der Bekannte habe sie in einem Hotel vergewaltigt, während sie schlief. Rechtlich wäre diese Straftat “Missbrauch einer wehrlosen Person”.
Fakt ist, dass die Frau bereits drei Vorstrafen hat und denselben Mann bereits im Jahr 2022 wegen schwerer Körperverletzung beschuldigt hatte, obwohl sie genau wusste, dass dies nicht der Wahrheit entsprach. Am nächsten Tag, nachdem sie den Mann eines Sexualverbrechens beschuldigt hatte, ging sie zur Polizei und stellte die Sache klar. Sie gab zu, dass sie die Story erfunden hatte.
Sturzbetrunken
An jenem “Tatnachmittag” der letzten Verleumdung hatte die Frau ordentlich “getankt”. Es gibt keinen Promillewert, aber sie brach schließlich aufgrund der Alkoholisierung zusammen und musste mit dem Notarzt und der Rettung ins Spital gebracht werden, weil ihr Zustand kritisch war. “Es tut mir wirklich leid und das habe ich ihm auch selbst gesagt”, bereut sie ihre Tat. Trotz allem muss die Arbeitslose, die mit rund 30.000 Euro Schulden auch finanziell an der Wand steht, ins Gefängnis. 18 Monate Haftstrafe werden ausgesprochen. Zwölf davon sind auf Bewährung, sechs muss sie allerdings absitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.