Handys erschlichen und gestohlen

VN / 01.06.2026 • 17:20 Uhr
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EckertDer Angeklagte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch.

Angestellter täuschte unter anderem Verträge mit Fantasiekunden vor.

Feldkirch Schon einige Male musste der Prozess am Landesgericht Feldkirch wegen Diebstahls und Betruges im großen Stil vertagt werden. Nun war es so weit, ein Urteil wurde gesprochen. Der 34-jährige, einstige Angestellte eines großen Telekommunikationsunternehmens war zuständig für den Verkauf von Handys und natürlich auch für Vertragsabschlüsse. Offenbar konnte er aber auch selbst mehr als nur ein Handy gut gebrauchen. Ansonsten hätte er vermutlich nicht das im Shop abgelieferte Paket mit zehn Geräten gestohlen. “Mein Mandant ist nicht dumm, er kennt doch die Örtlichkeiten und weiß, dass alles videoüberwacht ist, er hat dieses Paket nicht gestohlen”, so Verteidiger Alexander Wirth. Auch der Beschuldigte dementiert den Diebstahl der zehn Handys im Wert von 5000 Euro heftig.

Verträge getürkt

Weiters wirft man dem Mann vor, dass er Verträge auf den Namen von nicht existenten Personen abgeschlossen habe. “Wir haben das sehr genau überprüft”, so Richter Alexander Wehinger. Doch die genannten Menschen aus Ländern wie Polen, Ungarn, Rumänien waren nicht auffindbar. Der Grund: Sie existieren gar nicht. Akribische Nachforschungen hätten zutage gefördert, wenn es zu den angegebenen Daten tatsächlich Personen gegeben hätte.

Bleibt nur die Schlussfolgerung, dass die Verträge “getürkt” waren. Wie der Verkäufer die von der Firma vorgeschriebene “Bonitätsprüfung” passieren konnte, ist nicht ganz klar. Da gehen die Zeugenaussagen auseinander. Fakt ist, es sind Verträge, die keiner reellen Person zugeordnet werden können. Womit weitere neun Handys in den Besitz des Angeklagten kamen. Zu guter Letzt fädelte er noch eine Vertragsverlängerung ein, die von der betreffenden Kundin gar nicht gewünscht war, und wieder gab es ein neues Gerät.

Geldstrafe verhängt

Der Mann bleibt bis zuletzt dabei, dass er unschuldig sei, und dementsprechend plädiert die Verteidigung für einen Freispruch. Richter Wehinger verurteilt den bislang Unbescholtenen allerdings wegen seiner Handyaktivitäten zu einer Geldstrafe von insgesamt 7200 Euro. Die Hälfte muss er bezahlen, die andere Hälfte wird auf Bewährung nachgesehen. Den Schaden muss er wiedergutmachen, dazu kommen Gerichtskosten, und eine Vorstrafe hat der 34-Jährige nun auch in seiner Strafkarte. Das Urteil ist rechtskräftig.