Mit Luftdruckgewehr auf Tauben geschossen

Angeklagter Pensionist behauptete, dass er Vögel nur verscheuchen wollte.
Feldkirch Der Angeklagte ist 75 Jahre alt, bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und engagiert sich für Natur und Umwelt. Er macht Führungen für Schüler und die Tier- und Pflanzenwelt liegen ihm am Herzen. „Ich bin doch kein Tierquäler“, sagt der Naturfreund. Doch dass die Tauben ein ihm gehörendes Gebäude in Hohenems dermaßen verschmutzen, dass es kaum mehr sauber zu bringen ist, ärgert ihn. Er habe auch schon auf anderem Weg versucht, die Tiere zu vergrämen, doch erfolglos.
Da habe er eben in seiner Verzweiflung sein Luftdruckgewehr geholt und mehrfach Richtung Vordach geschossen, was die Tauben zumindest kurzfristig wegfliegen ließ. „Ich habe nie direkt auf eine gezielt und auch keine getroffen, das wollte ich ja auch gar nicht“, erzählt er. Und tatsächlich wurden weder verletzte noch getötete Tiere in der Nähe aufgefunden. Doch die Schüsse hatten eine aufmerksame Nachbarin auf den Plan gerufen. Sie filmte den Pensionisten, denn ihr war die Sache nicht geheuer.
Auto beschädigt
Als der Angeklagte zum Spaß auf einen Holzstapel geschossen hatte, landete das Projektil auf einem Autodach und verursachte einen Schaden. Außerdem fuhr während der Schüsse einmal ein Scooterfahrer im Hintergrund vorbei oder andere Passanten hielten sich in der Nähe auf. Der Autoschaden ist Sachbeschädigung, was die Passanten betrifft, liegt eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Die Schüsse auf die Tauben stellen eine versuchte Tierquälerei dar. „Das war eine Riesendummheit und ich werde so etwas sicher nie mehr machen“, räumt der Geständige ein. Richter Elias Klingseis honoriert, dass der Rentner bislang unbescholten war, Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt und bereit ist, die Konsequenzen zu tragen. Eine Vorstrafe bleibt dem Unterländer erspart, eine Sanktion wird dennoch verhängt.
3200 Euro Geldbuße
Als Geldbuße werden im Rahmen einer Diversion 3000 Euro ausgesprochen. Dazu kommen noch 200 Euro Pauschalkosten für den Verfahrensaufwand. Die Höhe hängt damit zusammen, dass der Rentner finanziell gut gestellt ist. Der Angeklagte zeigt sich sehr höflich und ist bereit, den Betrag sofort zu bezahlen. Somit ist die Sache vom Tisch und das Verfahren eingestellt.