Opferstockdieb entschuldigte sich im Beichtstuhl

VN / 07.05.2026 • 12:16 Uhr
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eckertDer Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Dem 15-fach vorbestraften Angeklagten tut der Diebstahl leid, und das in Demut und Reue.

Feldkirch Der 46-jährige, am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann hat es nicht ganz leicht. Der Deutsche ist wegen schwerer Krankheit in Rente, bezieht monatlich 600 Euro Sozialhilfe und kommt damit nur knapp über die Runden. In Deutschland hat er bereits 15 Vorstrafen, doch bei unseren Nachbarn scheint vieles auf, was bei uns strafrechtlich nicht relevant ist, so zum Beispiel Schwarzfahren. Der Mann verspricht, zum Gericht zu kommen, und er erscheint auch, wenngleich mit einiger Verspätung. Richterin Kathrin Feurle erzählt er, wie es zu dem Ganzen gekommen ist.

Tatort Kapelle in Möggers

Im Herbst vergangenen Jahres suchte der Mann in Möggers eine Kapelle gleich dreimal hintereinander auf. Mit Kabelbindern, an denen unten Klebeband befestigt war, “fischte” er Geld aus dem Opferstock. “Beim ersten Mal klappte es ganz gut, ich habe 150 bis 200 Euro herausgeangelt”, gibt er zu.

Beim zweiten und dritten Mal seien aber die Kabelbinder irgendwie verhängt, außerdem seien andauernd Leute vorbeigekommen, manche mit Hund, manche alleine – jedenfalls habe er Angst bekommen und abbrechen müssen, weil er immer wieder gestört wurde. In der Pfarre hatte man inzwischen Rückstände der Kabelbinder gefunden und geahnt, was dahintersteckt. Die Polizei wurde informiert und eine Videokamera aufgestellt. Außerdem konnte man anhand der DNA-Spuren den Verdächtigen ausforschen. Er zeigte sich geständig und räumte sofort sein Fehlverhalten ein. Er sei in einer finanziellen Krise gesteckt und seine Mutter habe ihm kein Geld mehr geben wollen, so sagt er.

Rückzahlung läuft

Der Mann berichtet, er habe angeblich mit der Pfarre Kontakt aufgenommen und vereinbart, jeden Monat 100 Euro zurückzuzahlen. Insgesamt sind 600 Euro abgemacht. Sogar gebeichtet habe er und er habe auch ein schlechtes Gewissen, so der Beschuldigte. “Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen”, sagt er abschließend. Bei Gericht wird er wegen schweren Diebstahls (“schwer”, weil aus einer Kirche entwendet) zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und 960 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt.

Die Geldstrafe kann er in Raten abstottern. Für finanzielle Dinge hat der Mann einen “Betreuer”, mit dem wird er alles besprechen. Ein bisschen hat er vor Kurzem von seinem Vater geerbt, auf seinem Konto sind derzeit immerhin rund 1500 Euro. Das Urteil akzeptiert der Kirchendieb und auch die Staatsanwaltschaft ist einverstanden.