Bekannte in eigener Wohnung vergewaltigt

Verheirateter, dreifacher Familienvater zwang Bludenzerin zum Sex: vier Jahre Gefängnis
Feldkirch Der am Landesgericht angeklagte Mann ist 26 Jahre alt, hat eine Frau und drei Kinder. Dennoch war er an der um etliche Jahre älteren Bludenzerin äußerst interessiert. Er schlief mit ihr, und damals, vor zwei Jahren, war dies noch in beiderseitigem Einvernehmen. Doch im November vergangenen Jahres sah die Sache ganz anders aus. Inzwischen hatten sich die beiden immer wieder mal getroffen, im November 2025 allerdings nur rein zufällig.
Offenbar dachte der Mann, er könne deshalb wieder einmal in der Wohnung der Bekannten vorbeischauen und tun, wonach ihm gerade zumute war. Und das war Sex. Doch die Bekannte hatte kein Interesse und machte das dem abendlichen Besucher auch klar. Der ignorierte dieses “Nein” und versuchte sich zu nehmen, was er wollte.
Gewaltsamer Zutritt
Die Frau versuchte noch, die Haustüre schnell zu schließen, doch laut Staatsanwalt Johannes Hartmann stemmte der Eindringling den Fuß in den Spalt und verschaffte sich somit gewaltsam Zutritt zu dem Haus. Er zerrte die Frau in den zweiten Stock in ihre Wohnung, umarmte und küsste sie. Das Opfer machte nochmals klar, dass sie an keinen weiteren Intimitäten interessiert sei.
Doch das kümmerte den Bulgaren kaum. Er zerrte sie ins Wohnzimmer, sie wehrte sich heftig. Auf der Couch kam es zur Vergewaltigung, danach versuchte er, sie noch zum Oralverkehr zu zwingen. Die Frau leistete heftigen Widerstand, schrie und drohte mit Anzeige. Daraufhin ließ der Mann von ihr ab.
Schuldig im Sinne der Anklage
Der Bulgare hatte Angst, sein Opfer könnte ihn tatsächlich anzeigen und seine Ehe könnte deshalb in die Brüche gehen. Das tat die Frau schlussendlich auch, doch erst, nachdem sie sich einem Bekannten anvertraut hatte. Vor Gericht sagt der Mann, der in Portugal und Österreich eine Vorstrafe hat, dass es zu keiner Gewalt gekommen sei. Sie habe anfangs mit ihm geschmust und plötzlich gesagt, dass sie doch nicht wolle. Das habe ihn geärgert, aber er habe seine Jacke genommen und sei einfach gegangen. Ansonsten sei nichts passiert.
Der Schöffensenat schenkt dieser Version keinen Glauben und verurteilt den Mann wegen Vergewaltigung und Hausfriedensbruchs zu vier Jahren Haftstrafe. Erschwerend war vor allem die einschlägige Vorstrafe wegen schwerer Körperverletzung, die erst im vergangenen Jahr verhängt worden war. Opferanwalt Surena Ettefagh erreicht, dass seiner Mandantin ein Teilschmerzengeld in Höhe von 5000 Euro zugesprochen wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.