Erotik-Abo auf fremde Rechnung

54-jähriger Arbeiter wollte sich offenbar Geld sparen und benutzte fremde Daten.
Feldkirch “Fremdgeh-Plattformen” gibt es im Netz einige. Sie alle versprechen aufregende Seitensprünge, Diskretion wird garantiert, Erotik und andere Vergnügungen inklusive. Doch liest man die Kommentare, steht beispielsweise bei der betreffenden Seite, dass sie zwar perfekt für “Dirty Talk”, erotische Chats oder Sexting sei, wirkliche, also reale Seitensprünge – so zumindest ein User – eher selten seien, heißt es in den Bewertungen.
Dennoch zahlt man für das Premium-Abo 50 Euro. Das schien dem 54-jährigen Arbeiter jedenfalls interessant. Doch bezahlen wollte er den Preis nicht, denn er benutzte die Bankdaten seiner befreundeten Bekannten, die ihm nichts ahnend einmal für ganz andere Zwecke ihre Daten anvertraut hatte.
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Der Mann war bereits einmal wegen seines Verhaltens verurteilt worden. Das Urteil wurde allerdings von der zweiten Instanz aufgehoben. Aber lediglich wegen einer rechtlich unkorrekten “Einordnung” unter einen falschen Paragrafen. Das Strafgesetzbuch kennt mehrere ähnliche Handlungen, mit denen man betrügen kann. So gibt es neben dem “normalen” Betrug noch das spezielle Delikt des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs. Das hat der 54-jährige begangen. Er selbst denkt, dass er niemanden betrogen habe. Doch Richterin Franziska Klammer sieht das anders.
Faule Ausrede
Der Angeklagte behauptet, seine damalige Freundin habe ihm 50 Euro geschuldet. Selbst wenn man davon ausgeht, gibt es keinen Grund, heimlich unter Verwendung fremder Daten ein Abo für 150 Euro abzuschließen. Die Betrogene bekam sogar eine Mahnung, sie hatte keine Ahnung, wofür. Die Selbstständige stornierte sofort das Erotik-Abo und wandte sich an die Polizei. Dass ihr scheinbar so “netter Bekannter” 20 Eintragungen in seiner Strafkarte hat, wusste sie nicht. Der Unterländer hat einen Job, verdient 2500 Euro netto monatlich, dennoch hat er gerade erst ein Privatinsolvenzverfahren abgeschlossen.
Vielleicht wollte er deshalb ein “Gratis-Erotik-Abo”. Jedenfalls wurde er nun zu zwölf Monaten Haftstrafe verurteilt. Erschwerend war vor allem die massive Vorstrafenbelastung, mildernd, dass die Tat beim Versuch blieb und kein Schaden eintreten konnte. “Da habe ich großes Glück gehabt”, ist die Frau, die nochmals als Zeugin vor Gericht erscheinen musste, erleichtert, dass die Sache nun endlich vorbei ist. Das Urteil ist rechtskräftig.