Harder Bürgermeister verpasst “Tyson” einen Maulkorb

VN / 10.07.2026 • 11:30 Uhr
Harder Bürgermeister verpasst "Tyson" einen Maulkorb
Bürgermeister Martin Staudinger zieht nach dem Vorfall in Hard Konsequenzen. Gemeinde Hard/symbol/vn/gs

Nach der tödlichen Hundeattacke im Harder Stedepark Ende Mai wird es nun mehrere Konsequenzen geben.

Hard Am 27. Mai verletzte ein nicht angeleinter Listenhund (ein American Staffordshire Terrier mit dem klingenden Namen “Tyson”) einen Avapoo-Pudel im Stedepark so schwer, dass der Pudel eingeschläfert werden musste (die VN berichteten).

Nicht rechtmäßiger Besitzer

“Der Polizeibericht ist da und bestätigt das, was in der Bevölkerung bereits kolportiert wurde. Trotz Leinenzwangs war Tyson nicht angeleint und zum Zeitpunkt des Vorfalls auch nicht mit seinem rechtmäßigen Eigentümer unterwegs”, bestätigt der Harder Bürgermeister Martin Staudinger den VN.

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Nun will er dem Tier einen Maulkorb verpassen: “Dieser ganze Vorfall macht mich als Tierfreund sehr betroffen. Vor allem für die Halterin des verstorbenen Hundes, denn jeder, der selbst ein Haustier besitzt, weiß: Die tierischen Begleiter sind ein Teil der Familie. Trotz aller Tragik geht es mir nun um die Sicherheit in ganz Hard. Die Menschen sollen weiterhin beruhigt am Seeufer spazieren und im Binnenbecken baden gehen können. Der Stedepark ist ein sicherer Ort für Familien und wird es auch bleiben”, so Staudinger.

Harder Bürgermeister verpasst "Tyson" einen Maulkorb
Staudinger bestätigte gegenüber den VN die Übermittlung von Bescheiden an den betreffenden Hundehalter. VN/Steurer

Das Gemeindeoberhaupt wird dem aktuellen Halter des betreffenden Hundes per Bescheid für die Zukunft ergänzend zur bereits aufrechten Leinenpflicht auch noch eine Maulkorbpflicht auferlegen.

Harder Bürgermeister verpasst "Tyson" einen Maulkorb
Dem betreffenden Kampfhund wird buchstäblich ein Beißkorb auferlegt. symbol/shutterstock/vn

Gleich mehrere Anzeigen

Denn was der Polizeibericht zeigt, ist eindeutig: Der Hund war nicht angeleint, obwohl im Stedepark ganzjährig Leinenpflicht gilt und Listenhunde in der Öffentlichkeit ohnehin an der kurzen Leine geführt werden müssen. Außerdem lebt “Tyson” zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Obhut einer Person, die nicht die notwendige Halterbefähigung bzw. den Sachkundenachweis hatte, um einen Listenhund legal zu führen.

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Aus diesem Grund gibt es hier gleich mehrere Anzeigen. Die Gemeindepolizei Hard hat bereits gehandelt. Der Halter, bei dem Tyson mittlerweile lebt, wird aufgefordert, die Hundehaltung ordnungsgemäß zu beantragen und alle erforderlichen Nachweise binnen sechs Monaten zu erbringen. “Tyson” wird künftig jedenfalls ausschließlich mit Maulkorb unterwegs sein müssen. “Das ist keine Frage der Kulanz, sondern eine notwendige Konsequenz aus dem, was passiert ist. Wer einen Listenhund hält, trägt eine besondere Verantwortung. Und zwar nicht nur für das eigene Tier, sondern genauso für alle anderen, die in Hard unterwegs sind. Diese Verantwortung ist nicht verhandelbar.”

Was konkret geschah

Details aus dem Polizeibericht: Der nicht rechtmäßige Halter war bei der Liegewiese im Stedepark mit dem Terrier unterwegs gewesen. Doch ohne Leine, weil er dem Hund zum Spielen immer wieder einen Ball ins Wasser geworfen habe. Auf einmal sei der Listenhund zu einem anderen Hund gelaufen, um an ihm zu riechen. Aus bislang unerklärlichen Gründen habe der Hund dann den Pudel attackiert. “Tyson” sei nach Angaben der Halter ein Familienhund und habe noch nie so ein Verhalten gezeigt.

Beim besagten Vorfall haben vier Personen vor Ort eingegriffen, um die Hunde zu trennen. Der attackierte Pudel musste aufgrund der Verletzungen vom Tierarzt eingeschläfert werden.

Deutliche Worte

In der Bewilligung der Marktgemeinde Hard (Anmerkung: an den Halter von “Tyson”) wird deutlich geschrieben, dass der Hund nur von Personen geführt oder verwahrt werden darf, die die für den Halter vorgeschriebene Sachkunde aufweisen und zum Zeitpunkt der Führung körperlich und geistig geeignet sind, die sichere Beherrschung des Hundes zu gewährleisten. Des Weiteren wird in der Bewilligung der Marktgemeinde Hard vorgeschrieben, dass im Bereich von Menschenansammlungen der Hund an der kurzen Leine (bis 1,5 Meter Länge) zu führen ist.