Vierfach Vorbestrafter unschuldig der Grabschändung angeklagt

VN / 10.07.2026 • 13:28 Uhr
Vierfach Vorbestrafter unschuldig der Grabschändung angeklagt
Der Angeklagte bei der Verhandlung vor Richterin Sabrina Tagwercher. Eckert

Obwohl der Verdächtige auf dem Bregenzer Friedhof gefilmt wurde, war er nicht der gesuchte Vandale.

Feldkirch Mit eineinhalb Stunden Verspätung wird der 36-jährige Türke von der Polizei zur Verhandlung am Landesgericht Feldkirch gebracht. Sie musste ihn erst suchen, von selbst wäre er nicht gekommen. Alle Prozessbeteiligten müssen warten, ehe es losgehen kann.

Der vierfach Vorbestrafte wird verdächtigt, Mitte April auf dem Friedhof Mariahilf im Vorkloster mehrere Gräber beschädigt und verunstaltet zu haben. Grablaternen wurden umgestoßen und beschädigt, Bilder zerstört, Pflanzen herausgerissen, ein Grabstein in Schieflage gebracht und Weihwasserbehälter kaputt gemacht. Der Friedhof verfügt über eine Videoüberwachung, und zunächst glaubte man, den Vandalen, der in der Nacht sein Unwesen trieb, ausfindig gemacht zu haben.

Knallende Geräusche

Man erkennt darauf zwar den 36-jährigen Angeklagten, doch dass er Dinge beschädigt, sieht man nicht. Was man ebenfalls hört, sind knallende Geräusche, doch wiederum nicht im Zusammenhang mit Beschädigungen. Gegen drei Uhr war der Verdächtige, der immer wieder dem Alkohol zuspricht, auf dem Friedhof, das wurde eindeutig auf dem Video festgehalten. Die Polizei erkannte ihn, der Mann wurde immer wieder wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung verurteilt, insgesamt viermal.

Zwischen seinen Alkoholrückfällen arbeitet der Mann als Bäcker, und er wird von seinem Chef als tüchtiger und fleißiger Mitarbeiter gelobt. Doch wenn die Sucht ihn einholte, blieb er einfach fern, was schlussendlich zu seiner Kündigung führte. In der polizeilichen Vernehmung gab der Beschuldigte an, nichts mit den Vandalenakten zu tun zu haben. “Ich habe mir nur eine Zigarette an einer Grabkerze angezündet, weil ich kein Feuerzeug dabeihatte”, gab er zu Protokoll.

Zwei glaubwürdige Zeugen

Der Friedhofswärter und eine betagte Dame, die täglich das Grab ihres Mannes und ihres Sohnes besucht, können bestätigen, dass am 14. April alles in Ordnung war. Das heißt, die Videoaufnahme, die in der Nacht auf jenen Tag angefertigt wurde, kann nicht den Vandalen aufgezeichnet haben. Somit kann der Vorbestrafte, der in der Vornacht gefilmt wurde, nicht der Täter sein.

Schlaftrunken und müde verfolgt er die Verhandlung, beteuert weiterhin seine Unschuld. Und da Videoaufzeichnung und Zeugenaussagen einander ausschließen, kann der Angeklagte nicht der Schuldige sein. Verteidiger Christian Steuer fordert deshalb einen Freispruch und bekommt ihn auch. Richterin Sabrina Tagwercher spricht den Mann rechtskräftig frei. Gähnend verlässt er den Saal.