Die versicherten Kunden geprellt

Vertreter übernahm sich finanziell und wollte sich mit krummen Touren über Wasser halten.
Feldkirch Zwölf Jahre arbeitete der Angestellte bei der Versicherung, die österreichweit Kunden betreut. “Ich war ein guter Verkäufer”, erinnert sich der heute 52-Jährige, der damals in Vollzeitbeschäftigung rund 2500 Euro netto verdiente, als Angeklagter bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.
Zu teure Miete
Doch dann heiratete er, zog in die benachbarte Schweiz und mietete um den stattlichen Betrag von 2700 Euro pro Monat ein Haus. “Wie hätte sich das ausgehen sollen?”, fragt Richter Elias Klingseis nach. “Ich hoffte, dass ich noch mehr an Provisionen hereinbringen könnte”, lautet die Antwort. Die frischgebackene Ehefrau arbeitete nicht, somit war der Alleinverdiener finanziell entsprechend überfordert.
Nicht gut durchdacht
Der schwere, gewerbsmäßige Betrug, den der Mann dann in Vorarlberg immer wieder durchführte, war nicht besonders gut durchdacht. Es war klar, dass er bald auffliegen musste. “Es war dumm, und ich war voller Scham und falschem Stolz”, erklärt der bislang Unbescholtene. Die Versicherten wollten Prämien aufstocken oder zahlten fällige Summen an die Versicherung ein. Der Vertreter war ihnen dabei behilflich, allerdings tauschte er die Kontonummer aus, und so landete das Geld in seiner Tasche statt auf dem Konto der Versicherung.
Einigen Versicherungsnehmern kam das Ganze schon komisch vor, schlussendlich flog der Schwindel auf. Über 74.400 Euro hatten sich mittlerweile an ergaunerten Geldern angesammelt. Ausgegeben für Lebenshaltungskosten und Miete für das Schweizer Wohnhaus. Der Mann hat nun wieder einen Job, er arbeitet als Fahrer und ist bemüht, den Schuldenberg abzuarbeiten. Doch neben dieser Betrugssumme steht er außerdem mit 68.000 Euro in der Kreide. Die Rückzahlung wird schwierig.
“Massiver Vertrauensbruch”
Verteidiger Julius Schneider versichert, dass sein Mandant bemüht sei, die Schäden zurückzuzahlen. “Sie haben einen massiven Vertrauensbruch begangen und einen enormen Schaden angerichtet. Sie waren in keiner wirklichen Notlage, keine Sucht oder Schicksalsschlag, sondern es ist sich finanziell einfach nicht ausgegangen”, so Richter Klingseis in der Urteilsbegründung.
Mildernd waren das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit. Erschwerend vor allem der hohe Schadensbetrag. Als Strafe werden zehn Monate Haftstrafe auf Bewährung plus 2880 Euro Strafe verhängt. Den Schaden von 74.400 Euro muss der Verurteilte gutmachen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.