Schule in Angst: Schüler verschickt verstörende Nachrichten und einen Tötungsplan

VN / 29.07.2026 • 14:15 Uhr
Schule in Angst: Schüler verschickt verstörende Nachrichten und einen Tötungsplan
Der Jugendliche zeigte sich vor Gericht wortkarg. EC

Schüler der Polytechnischen Schule Bludenz drohte Lehrerin und Direktorin.

Feldkirch Der junge Mann stammt aus dem Kaukasus. In Bludenz hat er den Polytechnischen Lehrgang abgeschlossen. Er soll dort immer wieder gemobbt worden sein. Fest steht, dass es ihm schwerfällt, seine Wut zu kontrollieren. Vor Richterin Kathrin Feurle zeigt sich der 15-Jährige wortkarg und verschlossen. Er schaut zu Boden. Laut seiner Verteidigerin ist er zu den Vorwürfen geständig. Reden ist nicht seine Sache. Die Fragen beantwortet er nur knapp. Die Psychotherapie werde ihm helfen, sagt er. Die Äußerungen, die er über die schulinterne Plattform „WebUnits“ verbreitete, wecken Erinnerungen an den Amoklauf von Graz.

Gruselige Fantasien

Im Juni übermittelte er seiner Klassenvorständin und der Direktorin folgende Drohung: „Ihr zwei seid Menschen, die mit einer Machete geköpft werden sollten. Kann sein, dass ich irgendwann mit einem Messer in die Schule kommen werde und dich ficken werde wie letztes Mal in meiner alten Schule.“ Der Nachricht fügte er einen selbst erstellten Vorbereitungsplan und das Video eines Amoklaufs in Russland bei. Inzwischen hat sich der Teenager bei den beiden bedrohten Frauen entschuldigt. Zurzeit macht er weder eine Ausbildung noch hat er einen Job. Er wohnt bei seinen Eltern.

Keine Erklärung

Wie er auf solche Ideen komme, will Staatsanwalt Christoph Stadler wissen. „Ich bin manchmal, wie jeder andere Mensch auch, wütend, aber ich denke nie daran, jemanden zu töten“, erklärt er dem Jugendlichen. Wie derart gewalttätige Szenarien in seiner Fantasie entstehen, kann der 15-Jährige nicht erklären. Weder kann er einen Auslöser nennen noch ist er zu weiteren Aussagen bereit.

Mit den Eltern wird besprochen, ob eine Diversion in Form von 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit eine geeignete Lösung wäre. In psychologischer Therapie befindet er sich bereits. Die 90 Stunden muss er unter Anleitung in einer geeigneten Einrichtung wie einem Altersheim, einem Wirtschaftshof oder einem Tierheim unentgeltlich leisten. Der Staatsanwalt spricht sich allerdings gegen diese Lösung aus. Die Erinnerungen an den Amoklauf von Graz sind noch frisch. Damit bleibt offen, ob man den Jugendlichen allein mit dieser Sanktion davonkommen lassen soll. Entscheidet sich die Anklagebehörde dagegen, wird das Verfahren fortgesetzt und dem Jugendlichen droht eine Verurteilung. EC