“Schuldeneintreiberin” attackierte Rentnerin

32-jährige Arbeitslose knöpfte Pensionistin in deren Wohnung ein Handy ab.
Feldkirch Bereits zwölf Vorstrafen säumen den Lebensweg der arbeitslosen 32-Jährigen. Immer wieder greift sie zu Benzodiazepinen und Alkohol. Zurzeit sitzt sie in Untersuchungshaft. Nun wird ihr beim Prozess am Landesgericht Feldkirch ein Raub vorgeworfen.
Hintergrund der Geschichte sind angebliche oder wirkliche Geldschulden einer 68-jährigen Frau. Es ging um 400 Euro, die sich der Kumpel der 32-Jährigen, ebenfalls drogen- und alkoholabhängig, “zurückholen” wollte. Bei diesem “Schuldeneintreiben” wollte die 32-Jährige behilflich sein. Der Begleiter der Angeklagten gab vor der Polizei an, dass ihm das Verhalten seiner Bekannten vorkam wie ein Raub. Der Mann ist im Substitutionsprogramm und sagt aus, dass niemals ein Raub geplant war, sondern dass sie nur mit der “Schuldnerin” sprechen wollten. Er kommt verspätet zum Prozess, denn er wurde im Zug beim Schwarzfahren erwischt.
Falsche Wohnung
Zunächst verwechselte das Paar die Wohnung, und die Angeklagte hämmerte gegen die Terrassentüre einer völlig unbeteiligten, 74-jährigen Frau. Die Pensionistin erschrak, als die Türe schlussendlich tatsächlich aufsprang. Die beiden merkten, dass sie falsch waren, und gingen wieder weg. Im zweiten Anlauf waren sie dann bei der richtigen Dame. Auch dort hämmerte die 32-Jährige gegen die Türe. Die Bewohnerin öffnete, weil sie Besuch erwartete. Da wurde sie von der 32-Jährigen überrumpelt und nach den angeblich geschuldeten 400 Euro gefragt. “Ich habe gar kein Geld”, antwortete die Bewohnerin. Der Komplize der Angeklagten suchte das Weite, die 32-Jährige wollte zumindest irgendetwas als Beute für sich selbst mitnehmen. Da sah sie das Handy der Bewohnerin, immerhin rund 250 Euro wert, und steckte es ein.
Zu Boden gestoßen
Die 68-Jährige wollte sich das nicht bieten lassen und versuchte, ihr Handy zurückzubekommen. Da stieß sie die Diebin und brachte die Pensionistin zu Fall. Anschließend rannte die Angeklagte davon. Wegen räuberischen Diebstahls und Hausfriedensbruchs verurteilte sie der Schöffensenat zu vier Jahren Haftstrafe. “Bei einem Strafrahmen bis zu siebeneinhalb Jahren, der Vorstrafenbelastung und weiteren Erschwerungsgründen erscheint diese Strafe angemessen”, so der Vorsitzende Theo Rümmele. Verteidiger Clemens Haller und Staatsanwalt Manfred Melchhammer verzichten auf Rechtsmittel, somit ist die Entscheidung rechtskräftig.