Prozess nach angeblichem räuberischen Diebstahl

Widersprüche über Widersprüche führen zu Freispruch von zwei Somaliern.
Feldkirch Im Jänner dieses Jahres zeigte ein 22-jähriger Afghane zwei Somalier bei der Dornbirner Polizei an. Er, so seine Aussage, sei am 11. Jänner vor dem Lokal der Admiral-Sportwetten in eine dunkle Gasse gelockt worden. Dort sei er gebeten worden, Geld zu wechseln. Als er sein Portemonnaie öffnete, habe der eine Somalier ihm 100 Euro herausgerissen. Der zweite habe ihn festgehalten, er habe einen Schlag gegen den Hals bekommen, dann hätten sich die zwei aus dem Staub gemacht.
Ganz anders erzählen das die am Landesgericht Feldkirch wegen räuberischen Diebstahls angeklagten Afrikaner. Beide haben Asylstatus. Der Erstangeklagte verdient über 2000 Euro monatlich, trotzdem hat er 8000 Euro Schulden bei Gericht und 9000 Euro offenen Kredit. Mittlerweile hat er fünf Vorstrafen angehäuft, zum Teil als Drogendealer. Zehn Monate Haftstrafe sind seit November auf Bewährung offen.
Ebenfalls vorbestraft
Auch der Zweitangeklagte hat 1000 Euro aus einer Verwaltungsstrafe offen und wurde bereits einmal verurteilt. Seit Jänner ist er arbeitslos, dabei dürfte er arbeiten. Seine Frau und sein Sohn sind noch in Somalia. Nach langem Hin und Her wollen die beiden Männer im Alter von 29 und 31 Jahren heute “die Wahrheit” sagen.
Die strotzt zwar nur so vor Widersprüchen, doch ihre Version lautet zusammengefasst etwa so: “Wir wollten bei dem Afghanen Cannabis für den Eigenkonsum kaufen und sind deshalb in die Seitengasse gegangen. Er gab mir rund ein Gramm und ich erklärte ihm, dass ich ihm die 20 Euro erst später bezahlen könne.” Es kam zum Streit, schlussendlich gingen die zwei Somalier mit dem Gras ihrer Wege. Auf dem Heimweg habe man ihm, dem “Opfer”, ein Foto von der Polizeistation geschickt. Als Spaß, wie die beiden Angeklagten heute sagen. Wahrscheinlicher ist, dass man dem Drogenverkäufer Angst machen wollte.
Denn auch der 22-jährige Afghane ist in der Drogenszene kein unbeschriebenes Blatt. “Das angebliche Opfer kam den beiden zuvor und erstattete Anzeige. Das ist immerhin besser, als als Drogendealer dazustehen”, glaubt die Verteidigung, das Motiv für die “falsche” Anzeige zu kennen.
Zeuge hat verschlafen
Der als Zeuge geladene Afghane verschläft seinen Gerichtstermin erst einmal. Dafür gibt es eine Ordnungsstrafe von Richter Elias Klingseis. Auch sonst hinterlässt der Mann einen mehr als schlechten Eindruck. Seine Lügen sind so offensichtlich, dass er nun selbst deshalb vor Gericht gestellt und mit 99-prozentiger Sicherheit auch verurteilt werden wird. Die beiden Somalier hingegen haben Glück. “Wir mussten einen Freispruch fällen, weil alle möglichen Szenarien denkbar sind und wir keine Ahnung haben, was wirklich passiert ist”, so die Urteilsbegründung. Das Einzige, wofür ein Schuldspruch ergeht, ist der Erwerb von einem Gramm Cannabis, dafür bekommt der fünffach Vorbestrafte 600 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.