Drogendealer schlief am Steuer ein

Aufprall auf Bretterzaun in Feldkirch lockte Polizei an – und erwischte einen Rauschgiftschmuggler.
Feldkirch Im Oktober vergangenen Jahres fuhr der heute 31-jährige Feldkircher wieder einmal in die Schweiz nach Neunkirch im Kanton Schaffhausen, um Drogen zu besorgen. Auf dem Heimweg wurde er auf der Fahrt recht müde und fuhr deshalb in einen Bretterzaun in Feldkirch-Meiningen nahe der Schweizer Grenze. Danach schlief er einfach ein. Das Auto seines Bekannten war Schrott, irgendwann weckte ihn die Polizei und staunte dabei nicht schlecht, als auf der Rückbank zwei Kilo Cannabiskraut lagen. Der benommene Fahrer wurde später einvernommen, und es kam zur Sprache, dass der bislang Unbescholtene in weit größerem Umfang mit Drogen zu tun hatte.
Diverse Substanzen
Mehrere Monate dealte der Mann mit diversen Substanzen, transportierte sie mit dem Auto von der Schweiz nach Vorarlberg und gab sie dort an Interessierte weiter. Der Angeklagte ist zu allen Punkten geständig und steht auch zu den Mengen: Insgesamt geht es um fünf Kilo Cannabis, um Opioide, um Ketamin, ein Narkose- und Schmerzmittel. Weiters um 3200 Ecstasy-Pillen und um 1,8 Kilo Kokain. Auch 16 Flaschen Hustensaft wurden angeschafft.
“Nicht weil der Mann einen so starken Husten hatte, sondern weil dort auch beruhigende Substanzen enthalten sind, die süchtig machen”, führt Staatsanwalt Marco Mazzia an. Auf dem Hustensaft blieb der Dealer sitzen, weil der Abnehmer diesen schlussendlich doch nicht wollte. Er konsumierte ihn selbst.
Unterste Grenze
Der Schöffensenat bemisst die Haftstrafe für den bislang Unbescholtenen, der geständig und überaus kooperativ war, mit vier Jahren. Der Rahmen reicht bis zu 15 Jahren. Damit hat der Mann, der selbst abhängig war, großes Glück. Die Grenzmenge, bei der man bereits von organisiertem Handel sprechen kann, wurde um das Vierfache überschritten. Therapie statt Strafe geht nicht.
Doch wenn der junge Mann, dessen gesamte Familie sowie Freunde und Bekannte zum Prozess erschienen sind, einen Job und eine Arbeit vorweisen kann, hat er gute Chancen, mit einer Fußfessel außerhalb der Justizanstalt zu bleiben. Höflich bedankt er sich bei Richterin Lea Gabriel und dem Staatsanwalt. Er will eine Lehre machen und anschließend den Familienbetrieb übernehmen. Schafft er den Ausstieg aus den Drogen endgültig, ist der Weg in ein geordnetes Leben bereits um einiges ebener. Als Verfallsbetrag wurden 86.000 Euro ausgesprochen. Doch diesbezüglich verläuft die Eintreibung des Staates meistens im Nichts. Der Angeklagte hat bereits jetzt schon über 30.000 Euro Schulden. Das Urteil ist rechtskräftig.