Reinigungsfirma fälschlich des Pfusches bezichtigt

VN / 02.09.2026 • 16:13 Uhr
Reinigungsfirma fälschlich des Pfusches bezichtigt
Der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. eckert

Hausbesitzer (40) gestand, Unternehmen zu Unrecht beschuldigt zu haben.

Feldkirch Normalerweise berät der Selbstständige andere Menschen in schwierigen Lebenslagen, nun war er jedoch selbst in die Zwickmühle geraten. Er hat zwar einiges an Vermögen, doch dem stehen eine Million Euro Schulden gegenüber. Gesundheitlich läuft es derzeit auch nicht so gut, aber er hat sich entschlossen, für seine Lügengeschichte zumindest vor dem Zivilgericht Verantwortung zu übernehmen. Der zweifache Vater gibt zu, dass er dort gelogen hat und die geklagte Reinigungsfirma völlig zu Unrecht vor Gericht zitiert hat.

Gelogen und betrogen

Eine Reinigungsfirma war beauftragt worden, bei mehreren Wohnungen größere Glasflächen zu putzen. Grund war laut dem Angeklagten, dass beim Jahreswechsel 2025/2026 lein „Mega-Feuerwerk“ stattfand. Rückstände der Feuerwerkskörper hatten sich regelrecht ins Glas gebrannt und waren nur sehr schwer zu entfernen, weshalb ein Spezialist mit der Reinigung beauftragt wurde.

Doch sämtliche Putzaktionen führten vom Regen in die Traufe, denn die Glasoberflächen sahen danach noch übler aus. Nun waren auch zahlreiche Kratzer zu sehen. Der Angeklagte beschuldigte die beauftragte Firma, die Schäden verursacht zu haben und klagte auf dem Zivilrechtsweg knappe 30.000 Euro ein. Die Firma wehrte sich. Deshalb wurde zunächst ein, später noch ein zweiter Sachverständiger beauftragt. Beide kamen zu dem Ergebnis, dass die Putzfirma auf Grund der verwendeten Geräte gar nicht Verursacher der Kratzer gewesen sein konnte.

Schuld eingestanden

Nach und nach räumte der Mann ein, dass er selbst mit eigenen Reinigungsaktionen die Kratzer verursacht hatte und dass er sie der Beklagten unterschieben wollte. „Im Nachhinein kam mein Mandant zu dem Entschluss, dass er selbst für den Schaden verantwortlich war und durch unsere Besprechung bekam er dann den Impuls, die Sache nochmals zu überdenken. Heute hat er sich entschieden, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen“, so Verteidigerin Andrea Concin.

Richter Dietmar Nußbaumer berücksichtigt sämtliche Milderungsgründe: Bisher ordentlicher Lebenswandel, Unbescholtenheit, reumütiges Geständnis und dass der schwere Betrug beim Versuch geblieben ist. Die geforderten 29.500 Euro wurden in der Klage abgewiesen. Im Strafprozess wird der Selbstständige zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt, weitere 600 werden auf Bewährung ausgesprochen. Seine Gewerbeberechtigung darf der Mann behalten. Das Urteil ist rechtskräftig.