Frau zerschmetterte ihrem Freund drei Rippen

VN / 24.08.2026 • 11:51 Uhr
Frau zerschmetterte ihrem Freund drei Rippen
Die Beschuldigte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch

43-jährige Angeklagte gesteht Schubser, ihr Opfer spricht von wuchtigem Faustschlag.

Feldkirch Es war ein Streit in der Privatwohnung. Die beiden – eine 43-jährige Berufskraftfahrerin und ihr 40-jähriger Freund – hatten eine Auseinandersetzung. Angeblich wollte sie gehen, er stand im Weg. Doch was sich damals genau abspielte, ist bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch offenbar nicht so genau rekonstruierbar. Jedenfalls stieß die Angeklagte dem Gegenüber gegen den Oberkörper. Sie sagt, es sei ein Schubser gewesen. Er hingegen meint vor Gericht wörtlich: “Sie holte mit der Faust schon ordentlich aus”.

Beim ersten Verhandlungstermin fehlte der Zeuge. “Tut mir leid, ich hatte den Termin verwechselt”, so seine Entschuldigung. Nochmals schildert er, dass er zunächst eigentlich gar keine Anzeige erstatten wollte. Er dachte, er hätte lediglich eine Prellung, und half seiner Freundin, mit der er gestritten hatte, sogar noch beim Umzug. “Ich trug allerdings nur leichte Sachen wie Klamotten”, so seine Aussage.

Verspätete Anzeige

Der Mann arbeitete zunächst in seinem Job weiter, doch er musste Bier- und Limokisten heben und tragen, und dabei wurden die Schmerzen immer schlimmer. Deshalb begab er sich schlussendlich eine Woche nach dem Vorfall ins Spital, wo sich herausstellte, dass drei Rippen gebrochen waren. Er wurde krankgeschrieben, sein Chef und die Krankenkasse bestanden darauf, dass er den Hintergrund der Schmerzen offenlegt. Der Druck bewegte ihn schlussendlich zur Anzeige. Deshalb musste die Frau nun doch noch wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Knochenbrüche und längere Krankenstände werden rechtlich fast immer als schwere Körperverletzung gewertet.

Keine Notwehr

Das Gericht kann nicht erkennen, dass die Frau sich nur in ihrer Not wehrte. Die Verteidigung versucht noch zu argumentieren, dass der Mann, der offensichtlich ganz gerne einen über den Durst trinkt, sich danach auch eventuell selbst verletzt haben könnte. Oder eventuell bei der Arbeit. Das glaubt Richter Alexander Wehinger nicht und verurteilt die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Weitere 1800 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau fühlt sich ungerecht behandelt und erhebt sofort Rechtsmittel. Jetzt muss sich das Oberlandesgericht Innsbruck die Sache ansehen.