Dieb wehrte sich mit Elektroschocker

Täter wollte Beute partout nicht herausrücken, obwohl er auf frischer Tat betreten wurde.
Feldkirch Der 22-jährige Kaufmann klaute Anfang März in Feldkirch gleich zwei Damen ihre Handtaschen. Doch er stellte sich offenbar nicht sehr geschickt an, denn er wurde erwischt. Scheinheilig gab er zunächst die Handtaschen zurück. Bei näherer Nachschau stellte sich aber heraus, dass er einiges behalten hatte. Offenbar wollte er die Beute nicht hergeben. Ein beherzter Zeuge, ein Arbeitskollege der Bestohlenen, verfolgte den Täter und hielt ihn auch an. Doch der Täter zückte einen Elektroschocker und versetzte dem Verfolger einen Stromstoß in den Bauch- beziehungsweise Hüftbereich. Der bislang Unbescholtene verdient rund 3200 Euro pro Monat, wohnt zu Hause bei seiner Mutter, lebt in geordneten Verhältnissen und beteuert, dass er nun alles im Griff habe.
Außer Gefecht gesetzt
Staatsanwältin Karin Dragosits fasst zusammen: März 2026, Marktstraße Feldkirch, der junge Mann war zunächst mit Kollegen unterwegs. Man trank einiges, in einer Innenstadtbar fiel er bereits auf. Zwei Mitarbeiterinnen stellten plötzlich fest, dass ihre Handtaschen weg waren. Ein anderer Mitarbeiter folgte dem Dieb, stellte ihn vor der Bäckerei “Mangold” in der Marktgasse. Zunächst gab der Dieb die Taschen zurück. Als die Diebstahlsopfer bemerkten, dass Portemonnaie und Schlüssel fehlten, ging die Verfolgung weiter. Der Dieb war inzwischen mit seinem E-Scooter geflüchtet. Der Dieb bestritt, die Gegenstände zu haben. Dann erfolgte ein Stromstoß gegen den Verfolger, dieser ging anschließend einige Schritte zurück und verständigte die Polizei. Der Ganove war Richtung Reichenfeld geflüchtet, wo er relativ rasch verhaftet wurde.
Erdrückende Beweislast
Der Angestellte gibt an, er habe ein Alkoholproblem und könne sich nicht erinnern. Doch 1,77 Promille rechtfertigen jedenfalls keinen “Filmriss”. Der Angeklagte räumt ein, dass er damals jeden Tag übermäßig viel Alkohol konsumierte, jetzt sei er trocken und wolle sein Leben endlich wieder in geregelte Bahnen führen. Er hat einen Job, trinkt angeblich gar keinen Alkohol mehr und scheint reumütig. Der Elektroschocker gilt als Waffe, das bedeutet, dass sich der Strafrahmen zwischen ein und fünf Jahren bewegt.
Alkohol als Hauptproblem
Der Schmächtige ist geständig und stimmt zu, weiterhin in Therapie zu gehen. “Es ist nicht so einfach, eine Sucht selbstständig auf Dauer in den Griff zu bekommen”, betont die Staatsanwältin. Das Elektroschockopfer kam mit einem roten Fleck ohne Verletzung davon. Der Schöffensenat verurteilt den Täter wegen räuberischen Diebstahls zu einer Strafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3240 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.