Was die neue Naturschutznovelle aufs Spiel setzt

Neben ökologischen Bedenken stehen in den 200 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf auch Fragen der Rechtsstaatlichkeit im Raum.
Text: Julia Schilly-Polozani und Michael Prock
Bregenz Wie weit darf Deregulierung gehen, wenn dadurch Naturschutz und Rechtsschutz unter Druck geraten? Diese Frage steht im Zentrum einer hitzigen Debatte um das geplante Vorarlberger Naturschutzgesetz. Rund 200 Stellungnahmen sind zum Entwurf eingegangen – darunter eine deutliche der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer.
Gründe für Verzögerungen klären
Grundsätzlich begrüßt die Rechtsanwaltskammer das Ziel, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Statt die Rechte von Naturschutzanwältin Katharina Lins einzuschränken, könnten kürzere Fristen und klare Vorgaben dazu beitragen, etwa bis wann sämtliche Einwände eingebracht werden müssen. Späteres Vorbringen wäre dann nicht mehr zulässig. Rechtsanwalt Josef Lercher gibt auf VN-Nachfrage zu bedenken: Zuerst müsse man klären, ob die Naturschutzanwaltschaft Verfahren tatsächlich verzögert habe. “Dies mag in einzelnen Ausnahmefällen so gewesen sein, war aber nach den Erfahrungen der Vorarlberger Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bestimmt nicht der Regelfall.”
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Insgesamt findet die Rechtsanwaltskammer deutliche Worte: Eine “derart tiefgreifende Beschneidung der Rechte” sei “nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar”, heißt es. “Die Grenze zwischen sinnvoller Deregulierung und einem Abbau von Rechtsschutz verläuft dort, wo eine Deregulierung gegen Verfassungsrecht, insbesondere rechtsstaatliche Prinzipien und Grund- und Freiheitsrechte, verstößt”, erläutert Lercher.
Ökologische Bedenken
Auch ökologisch sieht die Kammer Risiken: Höhere Schwellenwerte und geringere Schutzabstände könnten dazu führen, dass Eingriffe in die Natur häufiger ohne Bewilligung möglich sind. Kritisch beurteilt sie zudem die Vorgabe, dass eine Bewilligung bereits zu erteilen ist, wenn keine “wesentliche” Beeinträchtigung von Natur und Landschaft vorliegt.

Der Fischereiverband erinnert daran, dass der geplante Uferschutz von bisher zehn beziehungsweise zwanzig Metern auf fünf Meter schrumpfen soll. “Dadurch geht ein Teil der ökologischen Funktionsfähigkeit der Uferschutzbereiche verloren”, warnt Verbandspräsident Peter Mayrhofer. Uferbereiche sorgten unter anderem für Filterung, Beschattung, Klimaresilienz und Lebensräume.
Auch die geplante Schutzgrenze für Moore von 500 Quadratmetern sieht der Verband kritisch: Kleinere Moore wären nicht mehr besonders geschützt. Böden könnten dadurch weniger Wasser aufnehmen, Abflüsse würden schneller in die Flüsse gelangen und Hochwasser verstärken. “Die Verweildauer von Wasser ist ein entscheidender Faktor”, sagt Mayrhofer. Das verändere das gesamte Ökosystem.
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Gantner will an Zeitplan festhalten
Die Juristen des Landesvolksanwalts bezweifeln, dass die Einschränkungen im Naturschutzverfahren und die stärkere Eigenverantwortung der Betreiber europarechtlich zulässig sind. Zudem sehen sie eine mögliche Ungleichbehandlung: In gewidmeten Betriebsgebieten soll die naturschutzrechtliche Prüfung entfallen, in Mischgebieten hingegen nicht. Eine Bäckerei müsste demnach im Betriebsgebiet keine solche Prüfung durchlaufen, im Mischgebiet schon. Das Argument, die Prüfung habe bereits im Widmungsverfahren stattgefunden, ließe sich allerdings auch auf andere Widmungen anwenden.
Im Büro von Landesrat Christian Gantner werden die Stellungnahmen derzeit gesichtet. “Derzeit besteht noch kein Nachbesserungsbedarf.” Der Prozess sei aber noch nicht abgeschlossen. Am Zeitplan mit einem Inkrafttreten am 1. Jänner 2027 wolle Gantner festhalten, informiert er. Unterstützung kommt von Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP). Auch Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Arbeiterkammer und Gemeindeverband sehen Chancen für effizienteren Einsatz von Behördenressourcen und mehr Planungssicherheit.