Staatsanwalt entschied: Dreister Fahrradklau eines Jugendlichen ohne Folgen

Die Lustenauerin Eva Burth (38) versteht die Welt nicht mehr. “Das gibt Minderjährigen Lizenz zum Stehlen.”
Lustenau Die Diskussion um Strafmündigkeit für Jugendliche ab zwölf hat die Lustenauerin und studierte Juristin Eva Burth aus der Deckung treten lassen. “Mein Schädiger ist zwar schon 15 und wäre strafmündig. Aber auch wenn er erst 13 wäre und er nach einem bewiesenen Diebstahl eines wertvollen Fahrrads völlig ungeschoren davonkäme, würde ich das nicht verstehen”, schickt die Mutter eines kleinen Buben voraus.
Das Rad war weg
Sie schildert ihr höchst unangenehmes Erlebnis: An einem sonnigen Julitag dieses Jahres kam sie mit Mann und Söhnchen vom Einkaufen zurück in ihre Wohnanlage. “Es war heiß, und so beschloss ich, mit meinem Kind noch einen Sprung zum Baden ins Parki zu fahren. Ich nahm dabei das Rad meines Gatten vom Abstellplatz draußen, weil an diesem der Kinderwagen hing.” Als Burth zurückkam und sie ihren Mann gegen Abend bat, ihr Fahrrad doch auch in den Fahrradkeller zu bringen, stellte sich bald heraus, dass dieses nicht da war. “Weder am Abstellplatz draußen noch im Fahrradkeller drinnen. Es war klar, dass man mein E-Bike gestohlen hatte.”

Weil in der Vergangenheit bereits mehrere Fahrräder in der Anlage entwendet wurden und man eines in einer nahe gelegenen Straße schwer beschädigt fand, machte sich Eva Burths Mann instinktiv zu diesem Ort auf.
Schloss bereits gewechselt
Eine richtige Entscheidung. An der Ecke besagter Straße entdeckte Burth einige Jugendliche. Und einer von diesen saß doch tatsächlich auf dem Rad seiner Frau. “Der Jugendliche ausländischer Herkunft erzählten ihm, er hätte das Rad von seinem Cousin. Natürlich überführte ihn mein Mann sofort und brachte sich in Besitz des Fahrrads. Bemerkenswert war: Am Rad befand sich bereits ein neues Schloss, nachdem der Dieb meines aufgebrochen und zerstört hatte.” Weil Eva Burths Gatte ohne Handy unterwegs war, erfolgte die Information an die Lustenauer Sicherheitswache erst später. Doch dem akribisch arbeitenden Sachbearbeiter gelang es am nächsten Tag, den Dieb auszuforschen und das Delikt mit den Aussagen von Herrn und Frau Burth zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft zu bringen.
“Geringfügigkeit”
Nicht schlecht staunte die 37-Jährige jedoch, als sie von der Feldkircher Anklagebehörde am 23. September ein Schreiben erhielt. “Ich wurde darin über die Einstellung des Verfahrens informiert.” Burth forderte dafür eine Begründung. Die bekam sie dann auch. “Der Staatsanwalt teilte mir mit, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. Der Täter hätte ‚einsichtige Verantwortung‘ übernommen und das Rad ja nach eigener Aussage zurückbringen wollen. Den Schaden für das zerstörte Schloss habe er ersetzt. Darüber hinaus würden das sehr junge Alter des Diebes und die Umstände der Tat weder eine Bestrafung noch eine Diversion notwendig machen.”

Unbelohnte Polizeiarbeit
Die junge Juristin und Mutter ist ob der Verfahrenseinstellung und der Begründung immer noch fassungslos. “Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass ein Fahrrad im Wert von fast 3000 Euro, für das normale Menschen viel arbeiten müssen, als ‚geringfügig‘ eingestuft wird. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass Stehlen und Lügen sogar für Strafmündige ohne Folgen bleibt. Ich muss erleben, dass die aufopfernde, erfolgreiche, aber auch kostspielige Arbeit eines fleißigen Polizeibeamten ohne Wert ist. Ich habe ehrlich Angst, in einem Staat zu leben, wo solche Dinge einfach ohne Konsequenzen bleiben.”
Eine harte Strafe hätte sie dem jungen Dieb nicht gegönnt. “Aber eine Diversion mit etwas Sozialarbeit, einem Richter gegenübersitzen, der ihm klarmacht, dass so etwas nicht geht und auch nicht toleriert wird. All das wären erzieherische Maßnahmen gewesen, die seine Zukunft nicht gefährdet hätten. Aber jetzt weiß er: Ich kann einen Diebstahl von beträchtlichem Wert begehen, ohne dass mir etwas geschieht.”