Wasch mir den Pelz
Die Mitwirkung der Länder am Zustandekommen von Bundesgesetzen wurde 1920 bei der Gründung der Republik als österreichischer Kompromiss geregelt: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Das Ergebnis ist eine Länderkammer des Parlaments, die gegenüber dem Nationalrat zu wenig Einfluss hat und in der die Länder, deren Interessen eigentlich vertreten werden sollten, zu wenig mitzureden haben. Daher ist der Bundesrat ein Dauerthema von Reformdiskussionen.
So auch kürzlich bei den in Mellau tagenden Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten, die sich unter Vorarlberger Vorsitz auf ein konkretes Forderungsprogramm verständigt haben. Das ist insoweit bemerkenswert, als nicht nur zwischen den Parteien, sondern auch zwischen den Ländern große Auffassungsunterschiede bestehen. Die Salzburger Landeshauptfrau beispielsweise tritt immer wieder dafür ein, den Bundesrat in der jetzigen Form überhaupt abzuschaffen. Dem Landtagspräsidenten von Oberösterreich hingegen schwebt eine „Aufwertung nach deutschem Modell“ vor. Damit hat er den Nagel auf den Kopf getroffen.
In Deutschland sind die Länder wesentlich stärker als bei uns in die Bundespolitik einbezogen. Das liegt aber nur zum Teil daran, dass dort der Bundesrat mehr Mitwirkungsrechte hat. Wesentlich ist die sich aus einer anderen Zusammensetzung ergebende größere politische Kraft und bessere Wirksamkeit. Mit den Ministerpräsidenten und anderen Regierungsmitgliedern sitzen dem Bund die Entscheidungsträger der Landespolitik selbst gegenüber, in den vorbereitenden Ausschüssen von fachkundigen Landesbeamten vertreten. Bei uns hingegen sind es von den Landtagen mit einem freien Mandat ausgestattete Parlamentarier, die – von Vorarlberg abgesehen – ihr Abstimmungsverhalten nahezu ausnahmslos mehr an den Interessen der Nationalratsfraktionen als des eigenen Landes orientieren. Das ist in Deutschland undenkbar. Die der Übernahme dieses Modells entgegen gehaltene Vermischung von Bundesgesetzgebung und Landesregierung ist schon sehr weit hergeholt. Vor allem dann, wenn man daran denkt, dass der überwiegende Teil der Gesetzgebungsarbeit inhaltlich von der Bundesregierung geleistet wird.
Dass die deutsche Länderbeteiligung wesentlich wirkungsvoller ist als bei uns, erklärt auch, warum bisher alle Vorschläge in diese Richtung im Sande verlaufen sind. Das will man in Wien nicht.
juergen.weiss@vn.vol.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
Die VN geben Gastkommentatoren Raum, ihre persönliche Meinung zu äußern.
Sie muss nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.
Kommentar