Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Elektronische Fußfessel

Vorarlberg / 08.11.2012 • 19:55 Uhr

Vor einiger Zeit sorgte die Entscheidung einer Strafvollzugsbehörde, einem wegen Vergewaltigung verurteilten Straftäter mittels elektronischer Fußfessel das Gefängnis zu ersparen, für Aufregung. Politiker aller Parteien ließen es sich nicht nehmen, die Entscheidung zu kritisieren. Die Staatsanwaltschaft wurde von der Justizministerin angewiesen, eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Sogar in den Vorarlberger Landtag, der mit der elektronischen Fußfessel nun wirklich nicht das Geringste zu tun hat, wurde das Thema eingebracht.

Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Zwischenzeit die Entscheidung der Behörde bestätigt. Erwartungsgemäß ist der Unmut der Politik groß. Dem Gericht wurde absurderweise vorgeworfen, das Opfer nicht gehört zu haben. Welchen Sinn eine Anhörung hätte haben können, wenn das Gesetz gar nicht nach der Meinung des Opfers fragt, wissen die Damen und Herren Abgeordneten wohl selbst nicht.

Das Gesetz über die elektronische Fußfessel ist vor etwa zwei Jahren einstimmig (!) im Nationalrat beschlossen worden. Es unterscheidet nicht, auf Grund welchen Delikts ein Täter verurteilt worden ist. Ausschlaggebend ist dagegen beispielsweise die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe.

Es ist daher überhaupt nicht angebracht, wenn sich die Politik jetzt empört, dass Behörden und Gerichte das Gesetz so vollziehen, wie es vom Parlament beschlossen worden ist.

Immerhin ist nun eine Reparatur des Gesetzes vorgesehen. Täter, die wegen Sexualdelikten bestraft sind, sollen nur noch teilweise in den Genuss der elektronischen Fußfessel kommen können. Gegen einen gänzlichen Ausschluss von Sexualstraftätern waren Bedenken geäußert worden: Es sei verfassungsrechtlich problematisch, etwa zwischen einem Einbrecher und einem Sexualstraftäter zu unterscheiden.

Ich halte diese Einwände für unbegründet. Die Folgen, wenn etwa ein Sexualstraftäter rückfällig wird, sind wesentlich gravierender als bei einem wegen eines Eigentumsdeliktes verurteilten Täter. Auch für die Opfer von Sexualstraftaten ist es im Allgemeinen wesentlich schlimmer, ihrem Peiniger zu begegnen als für andere von strafbaren Handlungen Betroffene. Wo soll also das verfassungsrechtliche Problem liegen, wenn solchen Leuten die elektronische Fußfessel überhaupt verweigert wird?

peter.bussjaeger@vn.vol.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Vorarlberger Landtages und
leitet das Institut für Föderalismus in Innsbruck.
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