Wirkungsvolle Mitsprache?
In dem vor zehn Monaten vorgestellten Sparpaket zur Budgetsanierung wollte die Bundesregierung durch Verkleinerung von Parlament und Regierung mit gutem Beispiel vorangehen. Wegen des Widerstandes der betroffenen Abgeordneten ist daraus nichts geworden, vielmehr wurden die staatlichen Zuschüsse für die Parteiapparate kräftig erhöht. Wenigstens dürfte die Diskussion um eine Stärkung der direkten Demokratie nicht ganz im Sande verlaufen. Unter den Parteien besteht offenbar Einigkeit, die Unterstützung von Volksbegehren zu erleichtern und gleichzeitig vorzusorgen, dass sie nicht mehr so einfach schubladisiert werden können.
In den Schubladen verschwunden sind offenbar alle Vorschläge, Volksabstimmungen zu erleichtern. So wird es beim Bund weiterhin keine Möglichkeit geben, dass eine größere Zahl von Wahlberechtigten das Inkrafttreten eines Gesetzes von einer Entscheidung der Bevölkerung abhängig machen kann – so wie das in der Schweiz regelmäßig geschieht. Auch beim Persönlichkeitswahlrecht stehen Ergebnisse noch aus. Immerhin gibt es, so beispielsweise letzte Woche von Klubobmann Karlheinz Kopf, konkrete Vorschläge für eine stärkere Wirkung von Vorzugsstimmen.
Auf diese Pferde setzt offenkundig auch der Vorarlberger Landtag. Der Einfluss der Wähler auf die Zusammensetzung des Landesparlaments soll durch eine stärkere Gewichtung der Vorzugsstimmen verbessert werden. Das ist auch hoch an der Zeit, weil sich das bisherige System als weitgehend wirkungslos erwiesen hat. Das hat nicht zuletzt damit zu tun, dass die Parteien stark um Vorzugsstimmen für die jeweiligen Spitzenkandidaten werben. Das geschieht so erfolgreich, dass für weiter hinten gereihte Kandidaten nur mehr wenig Vorzugsstimmen übrig bleiben. Auf diese Weise ist das System lahmgelegt. Etwas anderes ist es natürlich, wenn die Mandate wie beispielsweise in Südtirol und vielfach auch in der Schweiz überhaupt nur nach den Vorzugsstimmen vergeben werden.
Eine wirkungsvolle Ergänzung von Vorzugsstimmen war früher die Möglichkeit, einzelne Kandidaten streichen zu können, was die Wirkung von Minuspunkten hatte. Dem wurde vor einigen Jahren als Grund für die Abschaffung entgegengehalten, dass Streichungen nicht immer von sachlichen Überlegungen getragen seien. Das können die Vorzugsstimmen, wie man vor allem bei parteiinternen Vorwahlen beobachten konnte, aber auch nicht immer von sich behaupten.
juergen.weiss@vn.vol.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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