Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Hysterie ums Wasser

Vorarlberg / 31.01.2013 • 22:06 Uhr

In Österreich herrscht wieder einmal helle Aufregung: Ausgelöst wurden die immer hektischeren Diskussionen von einer geplanten EU-Richtlinie. Sie ist etwas missverständlich formuliert und wurde von manchen dahingehend interpretiert, dass die Gemeinden ihre Wasserversorgung privatisieren müssten. Der Aufschrei gegen das Vorhaben ist trotzdem richtig, und zwar deshalb, weil es einfach nicht notwendig ist, dass sich die EU einmischt. Die Mitgliedstaaten sollen ihre Trinkwasserversorgung selbst regeln.

Nun wird aber von verschiedenen Parteien verlangt, mit Verfassungsgesetz zu verhindern, dass in Österreich Wasser überhaupt „privatisiert“ werden kann, was immer darunter zu verstehen sein mag. Den Vogel schießen dabei jene ab, die eine solche Verfassungsbestimmung mit dem geplanten Spekulationsverbot öffentliche Gelder betreffend verknüpfen wollen und glauben, sich hier die Sympathien der Bevölkerung gleich doppelt sichern zu können.

Ein bisschen mehr Gelassenheit wäre empfehlenswert. Niemand denkt daran, den Österreichern das Wasser abzugraben. Mit Wasser wird außerdem seit eh und je gehandelt. Was macht eine Mineralwasserfirma? Woher bezieht eine Brauerei ihr Wasser? Wieso darf österreichisches Mineralwasser exportiert werden, Trinkwasser jedoch nicht?

Es ist gewiss richtig, wenn gewährleistet ist, dass die Trinkwasserversorgung Österreichs bei den Gemeinden, die schon bisher dafür zuständig waren, verbleibt. Aber es spricht überhaupt nichts dagegen, Wasser, das bei uns nicht gebraucht wird, auf andere Weise zu verwerten. Auf diese Weise funktioniert Wirtschaft schon seit einigen zehntausend Jahren. Ohne dieses Prinzip könnte auch die Stadt Wien nicht mit steirischem Quellwasser versorgt werden.

Es wäre zu hoffen, dass der erneute Versuch, in die Verfassung Dinge hineinzuschreiben, die dort nichts verloren haben, scheitert. Vermutlich wird am Ende der Diskussion als Kompromiss eine mehr oder weniger nichtssagende Verfassungsbestimmung beschlossen, in der sich die Republik zu ihrer Verantwortung für das öffentliche Gut Wasser bekennt.

Viel wichtiger wäre es allerdings, wenn es gelingen würde, die geplante EU-Richtlinie zu verhindern. Hier könnten sich die Parteien bleibende Verdienste sichern.

peter.bussjaeger@vn.vol.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus in Innsbruck.
Die VN geben Gastkommentatoren Raum, ihre persönliche Meinung zu äußern.
Sie muss nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.