Der „verschollene Patient“

Was passieren kann, wenn ein Mensch allein und ohne Kontakthinweis eingeliefert wird.
Feldkirch. Drei Tage blieb ein Patient der HNO-Abteilung im LKH Feldkirch für seine in Oberösterreich wohnhaften Angehörigen „verschollen“. Er konnte bei der Einlieferung weder Nachnamen der Tochter noch deren Telefonnummer angeben. Schließlich erinnerte sich der Mann an eine Enkelin, die in der Nähe des Spitals arbeitet. Zwischenzeitlich hatte seine besorgte Tochter aber schon sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt, um den Vater, mit dem sie laut eigenem Bekunden regelmäßig Kontakt hält, ausfindig zu machen. Das reichte bis hin zu einem Polizeieinsatz, bei dem die Wohnungstür des „Vermissten“ aufgebrochen wurde. Erst anschließend fragte sie die Krankenhäuser in Bludenz und Feldkirch ab.
Notfallkontakte am Handy
Solche Situationen kommen nicht oft, aber doch hin und wieder vor. „Deshalb wäre es gerade bei älteren und alleinstehenden Menschen wichtig, wenn sie immer die Telefonnummer einer Vertrauensperson dabei hätten. Dann ist es kein Problem, diese umgehend zu kontaktieren“, sagt Dr. Andrea Bachmann von der Kommunikationsabteilung der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG). Rotkreuz-Direktor Roland Gozzi wiederum empfiehlt, auf dem Handy einen sogenannten „IN“- oder „ICE“-Kontakt zu speichern. „IN“ wie „Im Notfall“ oder „ICE“ wie „In Case of Emergency“. Auf diese Weise würden Einsatzkräfte und Rettungsfahrer am schnellsten herausfinden, wen sie informieren sollen, sollte ein Unfallopfer oder ein Patient dazu selbst nicht in der Lage sein. „Es ist auch hilfreich, das Kürzel mit einem Namen zu ergänzen“, sagt Gozzi. In Geldbörsen, wo Kontaktnummern oft mitgetragen werden, stöbern die Helfer indes nur ungern. Aber heutzutage hätten auch die meisten älteren Leute schon Handys, so der Rotkreuz-Chef.
Immer wieder nachgefragt
In besagtem Fall lag das Mobiltelefon zu Hause. Der 65-Jährige war am Sonntag in die HNO-Abteilung in Feldkirch gebracht worden. Die Diagnose, obwohl nicht lebensbedrohend, erforderte einen sofortigen Eingriff. „Bei alleinstehenden oder alleine eingelieferten Patienten wird bei der Aufnahme grundsätzlich nach Angehörigen gefragt“, betont Andrea Bachmann. Das sei bei diesem Patienten ebenfalls gemacht worden. Er habe jedoch nur den Vornamen der Tochter gewusst, nicht jedoch den Nachnamen und die Telefonnummer. „Da er rasch operiert werden musste, konnte zu diesem Zeitpunkt nichts weiter unternommen werden“, erklärt Bachmann. In den folgenden Tagen sei er dann immer wieder vom Pflegepersonal auf seine Tochter angesprochen worden. Ohne Erfolg. „Die einzige Möglichkeit wäre gewesen, die Polizei einzuschalten“, heißt es in einer Stellungnahme.
Darauf wurde aufgrund der allgemeinen körperlichen und geistigen Verfassung, sowie der Tatsache, dass der Patient selbstständig lebt, aber verzichtet. Außerdem habe er nicht auf eine Verständigung der Tochter gedrängt.
Deren Vorwurf, dem Vater sei dreimal ein Telefonbuch verweigert worden, weist die Krankenhausleitung zurück. Das Personal habe sich um Auskunft bemüht, bis der Mann schließlich von der Enkelin erzählte, worauf die HNO-Mitarbeiter die nötigen Schritte in die Wege leiteten. Der verzweifelt Gesuchte hat sich unterdessen gut von der Operation erholt und konnte planmäßig entlassen werden.
Patientenanwalt eingeschaltet
Für die Tochter ist die Sache noch nicht ausgestanden. „Was hätten Sie getan, wenn hinter einer verschlossenen Tür ein Handy klingelt?“, rechtfertigt sie die Polizeiaktion. Jetzt soll aber die Patientenanwaltschaft ermitteln. Mag. Alexander Wolf bestätigt, dass Angehörige vom Spital zuweilen nicht informiert bzw. auf dem Laufenden gehalten werden. Das komme insbesondere bei Verlegungen vor. Die Information von Angehörigen sei dennoch ein zweischneidiges Schwert. „Im Grunde müsste der Patient den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden“, sagt Wolf. Deshalb wird im Pflegebericht nach Möglichkeit immer der Name einer Vertrauensperson vermerkt. „Wenn da nichts steht, ist jede Auskunft eine Gratwanderung“, so der Patientenanwalt.