Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Wem nützt es?

Vorarlberg / 22.04.2013 • 19:29 Uhr

Nachdem das österreichische Bankgeheimnis eine heilige Kuh ist, die zudem nur mit Zweidrittelmehrheit geschlachtet werden kann, wird es aus politischem Kalkül die paar Monate bis zur Nationalratswahl wohl noch überleben. Viel länger wird Österreich seine Außenseiterrolle bei der internationalen Bekämpfung von Steuerflucht aber nicht beibehalten können. Aber auch innerstaatlich stellt sich immer mehr die Frage, wem das Bankgeheimnis heute eigentlich in erster Linie nützt. Ist es wirklich noch die viel zitierte Oma mit dem ihren Enkeln zugedachten Sparbuch?

Mit der bereits vor zehn Jahren erfolgten Abschaffung der früheren anonymen Sparbücher mit Fantasienamen und Losungswort ist die Möglichkeit vorbei, geheimnisumwitterte Geldvorräte anzulegen und unter der Hand weiter zu geben. Da hilft heute nur noch ein privates Bargeldversteck. Auch das Bankgeheimnis greift in zwei wichtigen Anlassfällen nicht mehr: Bei der Abwicklung von Erbschaften und auch in Unterhaltsverfahren muss die Bank gegenüber dem Gericht die Konten offenlegen. Den einzigen relevanten Schutz bietet das Bankgeheimnis noch gegenüber dem Finanzamt. Der Preis dafür sind die 25 Prozent Quellensteuer auf alle Zinserträge. Die Bezieher von Erträgen aus ihrer Arbeit wären erfreut, wenn sie so günstig davon kämen.

Damit bekommt das Bankgeheimnis aber auch eine soziale Schlagseite. Die angeblich zu verteidigenden Pensionisten liegen mit ihrem Einkommen zum überwiegenden Teil unter der Steuerpflicht und müssen daher keine Steuer bezahlen. Von ihren Zinserträgen werden aber trotzdem automatisch 25 Prozent Steuer einbehalten. Rein theoretisch könnte man das beim Finanzamt zurückfordern, das weiß und macht aber kaum jemand. Bezieher hoher Arbeitseinkommen kommen dagegen mit 25 Prozent günstig davon. Würden die Zinserträge ihrem Einkommen zugeschlagen, wären bis zu 50 Prozent Steuer fällig. Die Zinsertragssteuer kennt nämlich keine Progression, sondern hat einen einheitlichen Satz.

Die Privatsphäre des kleinen Mannes ist also lediglich ein vorgeschobenes Argument für ganz andere Interessen. Nach der Logik der Verschleierung von Zinserträgen durch das Bankgeheimnis dürfte eigentlich auch ein Arbeitgeber dem Finanzamt das Einkommen seiner Mitarbeiter nicht bekanntgeben müssen, die Abfuhr der einbehaltenen Steuer würde genügen. Zumindest international wird das nicht länger aufrecht zu erhalten sein.

juergen.weiss@vn.vol.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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