Ein Bauamt im Kreuzfeuer der Kritik

Anrainer des Bahnwärterhauses bringen Bregenzer Stadtverwaltung in die Bredouille.
Bregenz. Im Streit um den geplanten Erweiterungsbau beim alten Bahnwärterhaus in Bregenz nehmen die protestierenden Anrainer die Bregenzer Stadtverwaltung mittels schriftlicher Darstellungen scharf ins Visier. Die Vorwürfe haben es in sich: Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kaufbewerbern des Grundstücks und gezielte Fehlinformation. Bekanntlich hat der Dornbirner Architekt Christoph Kalb das 190 Quadratmeter große Grundstück gegenüber der Mili samt baufälligem Haus um stolze 211.000 Euro erworben und plant dort nun seinerseits ein über zehn Meter hohes quaderförmiges Wohngebäude.
Schweres Geschütz
So schreibt das Ehepaar T., das gegenüber dem Bahnwärterhaus im September 2011 eine Wohnung erwarb: „Wir wollten wissen, ob seeseitig auf den freien Grundstücken gebaut werden darf, wodurch unsere Seesicht beeinträchtigt würde. Beim Bauamt wurde uns bei einer persönlichen Vorsprache mitgeteilt, dass auf diesen Grundstücken ‚absolutes Bauverbot‘ bestünde. Beruhigt gingen wir nach Hause und entschieden uns für den Kauf der Wohnung.“ Sie seien völlig überrascht gewesen, dass circa ein Jahr später Architekt Kalb einen fertigen Bauplan einreichte und danach das Grundstück kaufte. „Hatte man ihn vorher wissen lassen, dass er die Baubewilligung bekommen wird?“, fragt sich das Ehepaar T. Und weiter: „Das Grundstück konnte er ohne viele Mitkonkurrenten bzw. Mitbieter kaufen, weil diese alle dahingehend informiert waren, dass auf dem Grundstück ja sowieso nicht gebaut werden dürfe. Wann wurde das absolute Bauverbot beim Bauamt geändert? Hätten wir von dieser Änderung gewusst, hätte Herr Kalb beim Kauf mit Widerstand bzw. mit harter Konkurrenz rechnen müssen. Wurde die Konkurrenz absichtlich irregeführt?“
„Schon entschieden“
Ebenso behaupten die beiden Bregenzer, dass sie bei ihrer ersten Vorsprache beim Bauamt nicht darüber informiert wurden, dass für eine Baubewilligung gar nicht die Stadt Bregenz, sondern die Bezirkshauptmannschaft zuständig ist. Kurz nach Kenntnisnahme der Pläne im Mai vorigen Jahres gingen Herr und Frau T. wieder zum Bauamt und sprachen mit dem Leiter Bernhard Fink. „Von ihm erfuhren wir zu unserem Entsetzen, dass die Angelegenheit bereits entschieden sei, dass sowohl er als auch der Bürgermeister von Lochau den Plänen zugestimmt hätten, die Angelegenheit nun bei der zuständigen Behörde liege und nichts geändert werden könne.“
Interesse verloren
Ähnliches schreibt Gerald Aubrecht in seinem schriftlichen Statement. Auch er habe ein Kaufinteresse am Grundstück, das die ÖBB zu einem Ausrufpreis von 52.000 Euro zur Versteigerung freigaben, gehabt. „Aber auf meine Frage, was man auf dem Grund machen bzw. verändern könne, bekam ich zur Antwort: ‚Hier ist kaum was zu machen.‘“ Er habe dann das Interesse verloren und sei dann völlig überrascht gewesen, als er kleinere Aufräum- und Abbrucharbeiten beim Bahnwärterhaus registrierte. „Dann stellte sich dort Herr Kalb vor und zeigte uns bereitwillig seine Pläne. Wir waren sehr erstaunt. Es passte einfach nicht zu den Informationen, die ich damals vom Bauamt erhalten hatte. Herr Kalb erklärte uns, dass er bereits alle Genehmigungen für den Umbau habe und alles rechtens sei.“
Kleiner Etappensieg für die gesetzlich nicht als Nachbarn anerkannten Anrainer: Beschränkt sollen sie nun doch Einsicht in die behördlichen Akten für das Kalb-Projekt bekommen. „Doch in die Unterlagen der Bauverhandlung gewährt man uns immer noch keinen Einblick“, findet der die Anrainer vertretende Anwalt Daniel Vonbank die Informationen der BH nicht ausreichend.
Nach den Informationen vom Bauamt habe ich das Interesse am Grundstück verloren.
Gerald aubrecht