Ärztepfusch bei Brust-OP

Schönheitschirurg vergaß Tupfer in der Brust – Bludenzerin klagte deutschen Mediziner.
Bludenz. Schönere und größere Brüste um 3300 Euro: Diese Annonce erregte die Aufmerksamkeit einer 40-jährigen Frau aus dem Oberland. Schon lange träumte die Vorarlbergerin davon, sich die Brüste vergrößern zu lassen. Doch der Eingriff, den ein deutscher Arzt in Innsbruck vornahm, wurde zum Albtraum und endete schließlich vor Gericht. „Zum einen war das Ergebnis höchst unbefriedigend, zum anderen stellte sich auch noch heraus, dass der Arzt einen Tupfer in der Brust der Frau vergessen hatte“, berichtet Dr. Anton Tschann.
Verantwortung abgestritten
Der Bludenzer Rechtsanwalt vertritt die enttäuschte Patientin derzeit in einem Schadenersatzprozess vor dem Landesgericht Innsbruck, wo der Fall landete, nachdem der Arzt jede Verantwortung für den Behandlungsfehler abgestritten hatte. Inzwischen liegen laut Tschann aber mehrere Gutachten namhafter medizinischer Sachverständiger vor, die eindeutig belegen, wonach der Fremdkörper in der Brust der Frau ein Tupfer war und dieser nur von besagter Operation stammen könne.
Pikantes Detail: Laut Auskunft von Anton Tschann hat die Staatsanwaltschaft in München gegen den jetzt in Tirol praktizierenden Arzt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung „zum Nachteil von vier Patientinnen“ eingeleitet. Die „Stop Aging Clinic“, für die der Mediziner vorher tätig war, ist mittlerweile insolvent.
„Das zeigt wieder einmal, dass Billigangebote irgendwelcher Institute oder ausländischer Ärzte mit Vorsicht zu genießen sind“, meint der Rechtsanwalt. Patienten sei zu raten, sich Ärzten im näheren Umkreis anzuvertrauen.
Seine Mandantin kam das Versprechen „ein schöner Busen ist keine Frage des Preises“ jedenfalls teuer zu stehen. Was sie damals jedoch nicht wissen konnte. „Nach der Beratung durch den Arzt entschloss sich die Frau zur Operation“, schildert Dr. Anton Tschann den Beginn eines langen Leidenswegs. Allerdings sei die Vorgehensweise des deutschen Arztes insgesamt desolat gewesen, fügt er noch an.
„Die Brüste waren asymmetrisch und unterschiedlich groß. Die Implantate lagen viel zu hoch. Auch die Nachsorge war völlig unzulänglich“, listet Tschann die Behandlungsmängel auf. Wegen anhaltend starker Schmerzen konnte die Frau zudem wochenlang nicht arbeiten. „Der Arzt begnügte sich mit dem Rat, doch Schmerzmittel zu nehmen“, so Tschann. Weiterführende Untersuchungen zur Klärung der Ursachen wurden demnach keine vorgenommen.
Nochmalige Operation
Schließlich wandte sich die verzweifelte Frau an einen Arzt in Vorarlberg. Er ordnete ein Röntgen an, bei dem ein Fremdkörper in der Brust entdeckt wurde. Weil auch die Schmerzen nicht nachließen, musste die Patientin sich einer nochmaligen Operation unterziehen. Tschann: „Beim Entfernen der Implantate stieß der Operateur dann auf den vergessenen Tupfer.“ Die Patientin klagte den deutschen Arzt auf Schadenersatz, insbesondere Schmerzengeld. Bei der ersten Einvernahme vor dem Landesgericht Innsbruck stritt der Mediziner zwar alles ab. Außerdem gab er an, gar keine Tupfer verwendet zu haben. Mehrere Gutachten widerlegten aber offenbar seine Behauptungen. Anton Tschann rechnet jetzt mit einer „hohen Schadenersatzzahlung“ für seine Mandantin.
Die Brüste waren asymmetrisch und unterschiedlich groß. Die Implantate lagen viel zu hoch.
Anton tSCHANN, Rechtsanwalt