Testamente: OGH-Gerichtstag möglich

Vorarlberg / 04.08.2013 • 19:08 Uhr
Kurt Kirchbacher führt beim Testamentsfinale den Vorsitz. Foto: OGH
Kurt Kirchbacher führt beim Testamentsfinale den Vorsitz. Foto: OGH

Der Testamentsprozess könnte öffentlich in Wien seinen Abschluss finden.

Wien. Der Oberste Gerichtshof ist jetzt in Sachen Testamentsaffäre am Zug. Die Höchstrichter werden entweder selber die endgültigen Urteile im einzigartigen Kriminalfall fällen, oder sie werden den Akt an das Oberlandesgericht Linz weiterreichen. Dies aber nur dann, wenn sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden von Angeklagten und Staatsanwaltschaft als nicht zulässig gewertet werden und es nur noch um die Berufungen gegen die Strafausmaße geht. Es ist dies eines von mehreren möglichen Szenarien im letzten Kapitel des Testamentsprozesses, der vor einem Jahr am Landesgericht Salzburg mit den Ersturteilen gegen die zehn Angeklagten seinen vorläufigen Höhepunkt fand.

Die Szenarien

Ein anderes Szenario wäre die Zuerkennung von Nichtigkeitsgründen in gravierendem Ausmaß. Das heißt: Der OGH würde schwere Verfahrensmängel beim Prozess in erster Instanz ausmachen. In diesem Fall hieße das zurück an den Start. Die beanstandeten Teilbereiche würden ans Landesgericht Salzburg zurückverwiesen und müssten neu verhandelt werden. „Das ist eine sehr unrealistische Variante“, meint der Feldkircher Staatsanwalt Manfred Bolter (52), der in Salzburg gemeinsam mit seinem Kollegen aus Steyr, Andreas Pechatschek (42), die Anklage vertrat.

Für sehr realistisch hält nicht nur Bolter eine andere Variante: „Der Oberste Gerichtshof befindet, dass inhaltlich zu Recht Nichtigkeitsbeschwerden erhoben wurden. Er gibt darauf eine Antwort. Und dies geschieht im Rahmen eins Gerichtstages am OGH in Wien.“

Sollte dies tatsächlich passieren, dann würden die Höchstrichter auch gleich die Berufungen gegen die Höhe der in Salzburg ausgesprochenen Strafen behandeln. „Ich glaube“, so die Einschätzung von Manfred Bolter, „dass über weite Strecken Nichtigkeit nicht gegeben ist.“

Volles Risiko

Berufungen gegen die Strafhöhe und Nichtigkeit wurden – die VN berichteten – von fast allen Beteiligten des Testamentsprozesses ausgeführt. So hat Bolter selbst auch gegen den Hauptangeklagten Jürgen H., der seine Strafe (sieben Jahre Haft) akzeptierte, eine Nichtigkeitsbeschwerde deponiert. „In diesem Fall geht es jedoch eher um eine formelle Sache – um die Qualifizierung eines Vergehens des Hauptangeklagten“, so der Feldkircher Ankläger. Um wesentlich mehr geht es da bei den anderen fünf Hauptangeklagten. Sie haben allesamt die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung ausgeführt. Selbiges hat freilich auch die Staatsanwaltschaft gemacht.

Urteil im Oktober?

Eine Entscheidung ist schon vor dem juristischen Schlussakt der Testamentsaffäre gefallen: Den Vorsitz des für die Testamentssache zuständigen Gremiums nimmt einer der 13 Senatspräsidenten, Kurt Kirchbacher, ein. Kirchbacher ist der Pressesprecher des OGH und Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Salzburg.

Zu einem endgültigen Urteil im Testamentsprozess könnte es im Oktober kommen.

Urteile von Salzburg

» Jürgen H. (48): 7 Jahre unbedingte Haft; Urteil vom Angeklagten akzeptiert

» Peter H. (48): 5 Jahre unbedingte Haft: Anmeldung von Rechtsmitteln

» Kurt T. (49): 3 Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt: Anmeldung von Rechtsmitteln

» Clemens M. (53): 3 Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt: Anmeldung von Rechtsmitteln

» Markus H. (50): 20 Monate bedingt: rechtskräftig

» Walter M. (73): 2 Jahre Haft, zur Gänze bedingt: Anmeldung von Rechtsmitteln

» Kornelia Ratz (49): 2½ Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt: Anmeldung von Rechtsmitteln

» Udo H. (40): 2½ Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt: rechtskräftig

» Jutta R. (48): 6 Monate bedingt: rechtskräftig

» Sabine L. (48): 15 Monate bedingt: rechtskräftig