Die Ehefrau monatelang gequält

VN / 31.07.2025 • 18:44 Uhr
Gericht
Vor Gericht mussten sich zwei Angeklagte verantworten. Eckert (2)

Noch-Ehemann bestritt Vorwürfe bis zuletzt, vor Gericht mussten gleich zwei Männer.

Feldkirch Chronologisch war die knapp 50-Jährige zunächst mit einem Südländer zusammen. Sie haben auch ein gemeinsames Kind. Als die Beziehung auseinanderging, lernte die mehrfache Mutter im Internet einen 42-jährigen Nordafrikaner kennen. Wenig später heirateten die beiden. Laut Verteidiger Helmut Mäser habe die Frau dies vorgeschlagen, um dem Mann zu einem Österreich-Aufenthalt zu verhelfen. Dann driften die Schilderungen der Frau und die des Noch-Ehemannes (die Scheidung ist noch nicht rechtskräftig) völlig auseinander.

“Ehe” war eine Hölle

Verteidigung und Angeklagter behaupten vor Gericht, die Frau sei “nicht ganz klar im Kopf”. Immer wieder mache sie bei der Scheidung Rückzieher. Wenn es wirklich so schlimm war, trennt man sich doch so rasch wie möglich, argumentiert die Verteidigung.

Der Angeklagte beteuert, seine Frau nie geschlagen, getreten, gestoßen oder bedroht zu haben. “Ich schneide dir ein Lächeln ins Gesicht. In meiner Heimat wäre es normal, dich zu töten und in der Wüste zu verscharren”, sagte der Erstangeklagte zu der Frau. Über mehrere Monate hinweg wurde die Frau gequält und sogar zwei Mal zum Analverkehr gedrängt. “Das stimmt nicht, derartige sexuelle Praktiken sind mir schon aus religiösen Gründen verboten”, so der Muslim.

Noch ein weiterer Angeklagter

Auch der Ex-Freund des Opfers, also der Vater des gemeinsamen Kindes, sitzt auf der Anklagebank. Der 49-Jährige soll zum einen seine Ex-Freundin grob angefasst, zudem mit dem Noch-Ehemann eine wilde Schlägerei gehabt haben. Die Auseinandersetzung gipfelte in Faustschlägen und gegenseitigen, leichten Verletzungen. Richterin Silke Wurzinger kommt zu dem Ergebnis, dass die Anklagepunkte bis auf ein geringfügiges Detail allesamt gerechtfertigt sind.

Gericht
Opferanwältin Ariana Ettefagh und Staatsanwalt Elias Zortea.

Der Nordafrikaner wird wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und versuchter schwerer Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haftstrafe sowie einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Diese Geldstrafe ist allerdings durch seine viermonatige U-Haft getilgt und deshalb kann er sofort nach Hause gehen. Der Ex-Lebensgefährte wird ebenfalls verurteilt, unter anderem auch deshalb, weil er seine Ex-Freundin fälschlich einer Straftat bezichtigte. Seine Strafe beträgt zwölf Monate Haft bedingt und 1440 Euro unbedingte Geldstrafe. Opferanwältin Ariana Ettefagh erkämpft für das Opfer eine Teilentschädigung von 2200 Euro. Die nach fünf Stunden Verhandlung gefällten Urteile sind rechtskräftig.